Nach Sondersitzung und Fragerunde am Dienstagabend
Piding hat entschieden: Firma Maier darf im Gewerbegebiet Urwies nicht bauen
Piding - Am Dienstagabend (28. September) diskutierte der Gemeinderat Piding, wie es mit dem möglichen Gewerbegebiet in Urwies für die Firma Früchtegroßhandel Maier weitergehen soll.
Update, 22.04 Uhr - Gemeinderat entscheidet: Firma Maier in Urwies ist Geschichte
Nach vier Stunden, entscheidet der Gemeinderat: die Firma Maier darf nicht in Urwies bauen. Hochwasser, Verkehr und Lärm? Zu viele Punkte scheinen dagegen zu sprechen.
BGLand24.de berichtet ausführlich in einem extra Artikel.
Diskussion um Gewerbegebiet in Urwies
Darf die Firma Früchtegroßhandel Maier in Urwies bauen oder nicht? Die Diskussion um das Gewerbegebiet in Urwies startet in die nächste Runde. Am Dienstagabend (28. September) um 18 Uhr lädt die Gemeinde Piding zu einer öffentlichen Sondersitzung in den Gemeinderat in der Mehrzweckhalle ein. Die Bürger sind dazu herzlich eingeladen - sie sollen Fragen stellen können.
BGLand24.de wird im Nachhinein ausführlich über die Ergebnisse der Sondersitzung berichten.
Sondersitzung in Piding: Gemeinde diskutiert über Gewerbegebiet in Urwies
Die Mitteilung im Wortlaut
Wie es mit einem möglichen Gewerbegebiet in Urwies für die Firma Früchtegroßhandel Maier weitergeht, darüber diskutiert der Pidinger Gemeinderat in einer öffentlichen Sondersitzung am Dienstag (28. September) um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle in Piding.
Dabei werden zunächst die Fachgutachten durch die jeweiligen Gutachter vorgestellt. Auch soll zu dieser Sitzung neben einer 3D-Visualisierung ein Gelände- und Baumodell vorliegen. Im Anschluss wird die öffentliche Gemeinderatssitzung unterbrochen und die Bürger erhalten Gelegenheit zu einer Fragerunde mit Vertretern der Firma Maier, wie es in der digitalen Bürgerversammlung im Juni gefordert wurde. Danach wird die Sitzung fortgesetzt, auf der Tagesordnung steht dann eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats, ob das Verfahren fortgeführt werden soll oder nicht.
Alle Teilnehmer einer Gemeinderats- und Ausschusssitzung der Gemeinde Piding müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Dies kann erfolgen entweder durch einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommen PCR-Test oder durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen Antigen-Schnelltest. Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen.
Das Hygieneschutzkonzept sieht vor, dass ab Betreten des Gebäudes auf allen Verkehrsflächen und während der gesamten Sitzung/Veranstaltung Pflicht zum Tragen einer Mundschutzmaske besteht. Redner am festen Platz oder am Rednerpult können bei Einhaltung des gebotenen Mindestabstands die Maske abnehmen.
Pressemitteilung Gemeinde Piding
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