Gegensätzliche Meinungen im Stadtrat
Bauprojekt Mozartgarten: Mehr Mietwohnungen für Bad Reichenhall auf Kosten des Stadtbildes?
Bereits 2019 hat der Stadtrat Bad Reichenhall das Bauvorhaben Mozartgarten genehmigt. Nun stand der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Abstimmung. Dabei gingen die Meinungen der Stadtratsmitglieder stark auseinander.
Bad Reichenhall - Eigentümerin des Grundstückes an der Ecke Münchener Allee - Mozartstraße ist die VR-Bank Oberbayern Südost. Mit dem umgeplanten Vorhaben steht nun fest, dass sie am sogenannten Mozartgarten ein gestaffeltes ein- bis siebenstöckiges Wohn- und Bürogebäude errichten möchte. Zudem ist im Bau eine Einrichtung für betreutes Wohnen geplant. Für Stellplätze soll die bestehende Tiefgarage in der Münchener Allee 2 erweitert und mit der neu gebauten Tiefgarage verbunden werden. Insgesamt sollen maximal 42 Wohneinheiten enstehen.
Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung lobte das Projekt: „Die Nutzungsarten sind nun klar festgelegt: eine Hälfte Wohnungen, die andere Büronutzung.“ Somit wird es auch keine Geschäfte in dem Gebäude geben, die der Innenstadt Konkurrenz machen könnten. Dr. Herbert Lackner (Liste Lackner) bedankte sich bei der VR-Bank für ihre große Geduld bei dem langjährigen Projekt.
Fremdkörper im Kurgebiet
Manfred Hofmeister (Bürgerliste Reichenhall) hingegen sprach von einem „städtebaulichen Fremdkörper“. Der Übergang zum Kurgebiet sei direkt an dieser Stelle, daher fordere er, weniger hoch zu bauen. Die benachbarte BG-Klinik hatte sich zudem beschwert, dass bei einer verbauten Aussicht der Erholungsfaktor für die Patienten wegfalle.
„Kein Recht auf schöne Aussicht“
Stadtrat und Jurist Friedrich Hötzendorfer (FWG) war da ganz anderer Meinung: „Es gibt kein Recht auf schöne Aussicht.“ Es handle sich bei dem Bau um Mietwohnungen, die die Stadt dringend brauche, ebenso das betreute Wohnen. Außerdem füge sich der Komplex im Umfeld der Klinik, der VR-Bank und des Hotels städtebaulich sehr harmonisch ein. Der Stadtrat billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit drei Gegenstimmen.
