DNA-Untersuchung nach Ziegenriss in Marktschellenberg
War es der Wolf? „Unzureichende Probenqualität“ bringt Beteiligte zur Verzweiflung
War es ein Wolf oder war es keiner? Das DNA-Ergebnis über den Ziegenriss Anfang Juni in Marktschellenberg ist nicht eindeutig. Wegen „unzureichender Probenqualität“ könne weder ein Wolf als Verursacher bestätigt noch ausgeschlossen werden, teilte ein Sprecher des Landesamts für Umwelt (LfU) auf Anfrage mit. Der Landwirt erhält nun Schadensausgleich, die Förderkulisse wurde deutlich erweitert.
Marktschellenberg – Als Stefan Baumanns Ziege am 7. Juni tot auf der Weide lag, war die Vermutung schnell ausgesprochen: Ein Wolf könnte Schuld am Tod des Tieres tragen. Das Landesamt für Umwelt hat mittlerweile die DNA-Ergebnisse vorliegen. Eindeutig ist das Ergebnis aber nicht: Der Wolf kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Es bestehe nun „Anspruch auf Schadensausgleich, und ein Ereignisgebiet zur Förderung von Präventionsmaßnahmen wurde ausgewiesen“, teilt ein Behördensprecher mit. In einem vorliegenden Schreiben des LfU heißt es zudem: Die Ermittlungen konnten die Beteiligung eines Wolfes nicht ausschließen, daher werde die Förderkulisse „Herdenschutz Wolf“ nun ausgeweitet.
Tatsächlich befinden sich in der Förderkulisse nun fast alle Gemeinden und Gebiete rund um den Untersberg: der Schellenberger Forst, Eck, Marktschellenberg, Bischofswiesen, Berchtesgaden sowie Bayerisch Gmain. Landwirte, deren Weideflächen sich dort befinden, können ab sofort Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Investition Herdenschutz Wolf“ stellen.
Vorfall wie ein Wolfsriss behandelt
„Für den Landwirt aus Marktschellenberg bedeutet die tote Ziege, dass der Vorfall wie ein Wolfsriss behandelt wird”, sagt Gabi Thanbichler, Wolfsbeauftragte für die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein. Dem Bauern steht nun ein finanzieller Ausgleich zu. Im Fall einer Ziege liegen die normalen Sätze zwischen 90 Euro und 400 Euro. Eine Jungziege wird mit 180 Euro vergütet. Der Höchstsatz liegt seit Mai dieses Jahres bei 800 Euro. Bei einem Schaf wird in ähnlicher Höhe erstattet. Der Höchstsatz bei Rindern wird mit 4000 Euro angegeben, Pferde und Maultiere liegen bei bis zu 6000 Euro. „Da muss ein Tier aber ein außergewöhnlich gutes Zuchttier sein und gut eingeschätzt werden”, weiß Wolfsbeauftragte Thannbichler. In der Regel fallen Erstattungsbeträge deutlich unter den Höchstsätzen aus.
Weil weite Teile des südlichen Landkreises nun in der Förderkulisse sind, existieren Einstufungen für die Gebiete. Sind die Weideflächen zumutbar zäunbar oder nicht? Wie schwierig ist die Umsetzung eines Herdenschutzes? „Viele Gebiete im Berchtesgadener Land werden als nicht zumutbar zäunbar ausgewiesen“, weiß Thanbichler. Vor allem an steilen Hängen ist das Errichten von Herdenschutzzäunen schwierig. Bedeutet: Gibt es künftig einen Wolfsriss, erhalten die Landwirte weiterhin Schadensersatz.
Für tatsächlich zumutbar zäunbare Flächen hingegen haben Landwirte nun ein Jahr Zeit, einen Herdenschutz zu veranlassen. Lässt man die Zeit verstreichen und handelt nicht, gibt es bei einem Vorfall auch keinen Schadensausgleich. „Das Beste ist, keinen Riss zu haben, dann bleibt einem der Ärger erspart“, sagt Gabi Thanbichler.
Am 7. Juni hatte eine Landwirtsfamilie aus Marktschellenberg, Ortsteil Ettenberg, auf der Weidefläche einen toten Ziegenbock gefunden. Die Hinterläufe fehlten. Der Körper des Tieres war ausgehöhlt, nur Rückgrat und Rippenbogen waren vorhanden. Der Landwirt sagte damals, er mache sich Gedanken „um die Sicherheit der Wanderer und der Bevölkerung – und vor allem unserer Kinder”. Seitdem gab es im südlichen Berchtesgadener Land keine Wolfssichtung mehr. Ende 2021 war es in Marktschellenberg schon einmal zu einem Wolfsriss gekommen. Mehrere Schafe wurden dabei gerissen.
kp
