Verhandlung am Amtsgericht Laufen
Reichenhaller (36) stellt gestohlene Artikel aus Salzwerk auf eBay – Kollege entdeckt Angebot
Am Amtsgericht Laufen wurde ein Fall verhandelt, bei dem gestohlene Artikel aus dem Salzwerk auf eBay verkauft wurden. Diese wurden vermutlich von einem ehemaligen Mitarbeiter mitgenommen.
Bad Reichenhall/Laufen - Ein Mitarbeiter der Südwestdeutsche Salzwerke AG hatte die ihm sehr vertrauten Artikel zufällig auf der Internetplattform E-Bay entdeckt: verschiedene Handschuhe, Klebebänder, Gehörschutz und Reiniger im Gesamtwert von rund 1000 Euro. Ein arbeitsloser bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger hatte sie dort angeboten. Aber der 36-jährige Kurstädter bestritt am Laufener Amtsgericht fast alles. Vielmehr sei sein E-Mail-Account gehackt worden und er selbst Opfer diverser Machenschaften. Doch damit überzeugte er Richter und Staatsanwalt nicht. Wegen Hehlerei hat der arbeitslose Mann nun 1800 Euro zu zahlen.
Testkauf bestätigt Vermutung
Ein Salzwerke-Mitarbeiter hatte den Chef über seine Entdeckung informiert und ein Verwandter von ihm gleich noch einen Testkauf getätigt. Und siehe da: die Artikel stammten allesamt aus dem Lager der Salzwerke, inklusive Etiketten mit Anschrift der Firma darauf. Mitgehen lassen hatte die Waren mutmaßlich ein damaliger Mitarbeiter der Firma. „Eigentlich ein guter Arbeiter“, schilderte der Bereichsleiter im Zeugenstand. Dieser dann gleich gekündigte Arbeiter sitzt aktuell wegen Betäubungsmitteldelikten in der JVA Bernau. Laut eigener Angabe will der 39-Jährige rund 80 Prozent der gestohlenen Verbrauchsgüter nach Entdeckung wieder an die Salzwerke zurückgegeben haben.
Eigentlich hatte man bei dem Arbeiter wegen Drogen durchsucht, die Salzwerke-Artikel waren dabei eher zufällig entdeckt worden. Der 39-jährige Arbeiter und der Angeklagte kennen sich. Ob er die Artikel an den weitergegeben habe, wollte Richter Christian Daubner von dem Arbeiter wissen. Der mochte sich nicht erinnern, räumte aber ein, mit dem Bosnier „öfter im Keller“ gewesen zu sein. „Ich war damals nicht jeden Tag bei Verstand“, versuchte er die mangelnde Erinnerung zu erklären.
Lebensgefährtin als Zeugin
Der Lagerist der Salzwerke beteuerte, dass außer ihm und vielleicht dem Elektriker keiner ins Lager komme. Er selbst gebe die Verbrauchsgüter nach Bestellung an die Abteilungen weiter, wo sich die Mitarbeiter bedienen könnten. Schließlich musste auch die Lebensgefährtin des Angeklagten in den Zeugenstand, denn der Hintergrund der auf E-Bay angebotenen Waren entsprach exakt dem Boden in ihrer Wohnung. „Ja, das ist mein Boden“, bestätigte die Verkäuferin, „aber ich bin berufstätig, ich sehe nicht alles“, weshalb sie von möglichen Machenschaften ihres Partners nichts mitbekommen haben will. Im Übrigen nutze sie ihren eigenen Laptop, während der Angeklagte meist an seinem Handy zugange sei.
Dieser Angeklagte erzählte seine eigene Geschichte: Ja, er habe 10 oder 20 Paar Handschuhe auf E-Bay angeboten, doch die soll ihm ein Fremder auf einem Parkplatz verkauft haben, da der sie ansonsten wegwerfen würde. Sein Account sei gehackt worden, versuchte der 36-Jährige an Beispielen zu belegen. So bekäme er nach einem Verkauf für den Schwiegervater laufend Anfragen aus Frankreich; eine gekaufte Goldkette sei nie bei ihm angekommen, obwohl der Verkäufer versichert habe, sie geschickt zu haben. „Einen solchen Boden gibt es überall, die Bilder sind nicht von mir fotografiert und ich habe nichts verkauft“, schloss der Bosnier.
„Das sind ein paar Zufälle zu viel“
Der hat 13 Einträge im Bundeszentralregister, darunter auch eine wegen Hehlerei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte ihm nun acht Monate aufbrummen, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Dazu sollten 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Der Angeklagte reagierte entsetzt auf diesen Antrag: „Das ist einfach unglaublich.“
Richter Christian Daubner wollte es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro belassen. „Das sind ein paar Zufälle zu viel“, widersprach der Vorsitzende den Beteuerungen des Angeklagten: die Bilder, der Hintergrund, die Waren samt Salzwerke-Aufkleber, der Account, das Konto und die Verbindung zu dem damaligen Mitarbeiter. Auch beim Testkauf stimmten Anbieter und Kontoverbindung überein.
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