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In Freilassing wächst a Marihuana-Baam

Polizist mit gutem Riecher – Hobbygärtner in Laufen vor Gericht

Zwei Männer haben in Freilassing in einem Gewächshaus einen Marihuanabaum angebaut, da beide allerlei Schmerzen hatten, aber kein medizinisches Verschrieben bekommen haben. Nun wurde der Fall am Amtsgericht in Laufen verhandelt.

Freilassing/Laufen - Die Männer sind 43 und 42 Jahre alt. Der Ältere klagt über Schmerzen nach mehreren Schulteroperationen, der Jüngere über diverse Beschwerden wie Spastik, Tourettesyndrom und Parkinson. Ihre gemeinsame Idee: Marihuana anbauen als natürliche Medizin. Dabei war der Erfolg im Treibhaus und Freiland unerwartet groß. Zumindest was die Menge betrifft, die Qualität hingegen war wenig „berauschend“. Am Laufener Amtsgericht gab es dafür Geldstrafen von 1650 und 1200 Euro.

Angeklagte waren sehr kooperativ

Der Polizeihauptkommissar war auf seiner Sportrunde mehrfach an dem Freilassinger Grundstück vorbeigelaufen, und hatte stets diesen Cannabis-Geruch wahrgenommen. Eines Vormittags im September 2022 hatte er dann mit einer Kollegin die Sache in Augenschein genommen. Und siehe da: „In dem Gewächshaus war ein Marihuana-Baam, so was hab‘ ich noch nie gesehen.“ Stärker als sein Handteller breit, beschrieb er den Stamm, der bereits zur Lüftungsluke hinausgewachsen war. Außerhalb des Gewächshauses fanden sich zwölf weitere, jedoch wesentlich kleinere Pflanzen. Die beiden Angeklagten beschrieb der Beamte als kooperativ, Hausdurchsuchungen hatten einmal 0,4 Gramm und einmal 4,5 Gramm Marihuana zutage gebracht. Diese Kleinmengen stellte Richter Christopher Lang auf Antrag der Staatsanwältin ein.

Zweiseitiges Schreiben

Die Angeklagten versicherten, über keinerlei Erfahrung zu verfügen und selbst mit dieser „Explosion“ nicht gerechnet hätten. Jahre alten Samen habe man einfach mal so ausgestreut. Das Ziel: aus den Pflanzen ein schmerzlinderndes Gel herzustellen. „Man hört und liest so viel darüber“, sagte der 42-Jährige. Der hatte ein zweiseitiges Schreiben vorbereitet, in dem er auf die Jahrtausende Jahre Geschichte dieser Kulturpflanze blickte, Politiker zitierte und schließlich gleiches Recht für alle einforderte, denn er halte es für ein Menschenrecht, Cannabis zu konsumieren. Er schloss: „Deutschland ist ein Land der Freiheit und des Rechts.“ Konsequenterweise plädierte er auf „nicht schuldig im Sinne der Anklage.“

Beider Bemühen, dergleichen ärztlich verordnet zu bekommen, sei gescheitert, wie sie übereinstimmend beklagten. „Ohne Vorstrafen“, würdigte Staatsanwältin Lucia Kösters und mochte ebenso das kooperative Verhalten als auch das laufende Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt sehen. Ihr Antrag: 180 Tagessätze zu je 15 Euro für den 43-jährigen Grundstückspächter und 100 Tagessätze à 15 Euro für den Angeklagten mit der geringeren Menge.

Richter entscheidet für geringere Geldstrafe

Richter Lang ging nicht ganz so hoch, „denn dieser Fall ist anders“. Er entschied wegen Anbau und Beihilfe für den 43-Jährigen auf 110 Tagessätze à 15 Euro. Der 42-Jährige, der mit mehr Pflanzen weniger erwirtschaftet hatte, muss wegen Anbaus von Betäubungsmittel 60 Tagessätze zu 20 Euro zahlen. „Es war kein gutes Zeug“, stellte der Vorsitzende fest. Lang ordnete die Teilmengen jeweils zu, denn gemeinsam hätte sich eine „nicht geringe Menge“ ergeben, was als „Verbrechen“ zu ahnden wäre. Der 42-Jährige überlegte laut, ob man nicht einen Rechtsanwalt einschalten solle. „Das können sie sich für eine mögliche Berufung überlegen“, so Lang.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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