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Prozess vor dem Amtsgericht Laufen

Als Aufputschmittel zum „Zocken“? Illegaler Drogenbesitz wird Schlosser (33) zum Verhängnis

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Die Menge war groß, der Wirkstoff eher gering. Am Vormittag des 23. Juni 2024 war der 33-jährige Schlosser im Zug von Salzburg nach Freilassing kontrolliert worden. Jetzt musste sich der Mann für mehrere Vergehen vor dem Amtsgericht Laufen verantworten.

Freilassing/Laufen - Im aufgeschnittenen Rückenteil fanden sich 54 Gramm Methamphetamin und in Griffweite ein Klappmesser. Die Anklage am Laufener Schöffengericht lautete auf bewaffnete Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln. „Für den Eigenverbrauch doch ziemlich viel“, bewertete Vorsitzender Martin Forster die gefundene Menge, für die der Schlosser aus dem Chemiedreieck in der Slowakei bezahlt 3000 Euro bezahlt haben will. „Eine größere Menge ist halt günstiger“, erklärte er den Einkauf, der ihm als Aufputschmittel für lange Spielwochenenden am Computer dienen sollte. Das Messer nutze er bei der Arbeit und zur Brotzeit.

Neben „zocken“ gab der 33-Jährige „schnelles Autofahren“ als Hobby an, was ohne Führerschein mindestens riskant ist. Den hatte er wegen Drogenkonsums verloren, lebte zeitweise auf der Straße und unter Brücken. Das Rauchen habe er nicht zuletzt wegen der „guten Luft in Bayern“ aufgegeben, andererseits habe er sich mit ‚Spice‘ die Magenschleimhaut weggeätzt und durch den Crystal-Konsum bereits etliche Zähne verloren.

Aus der Haftanstalt in Traunstein war der Mann vor wenigen Wochen nach Rheinland-Pfalz gebracht worden, wo er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und verbotenem Kfz-Rennen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war. Schon im Oktober 2020 war eine Bewährung widerrufen worden, im Jahr 2022 kamen drei Geldstrafen hinzu. Über Monate war er von der Polizei und Justiz gesucht worden.

Angeklagter ist vermutlich „beschissen“ worden

Eigentlich, so erklärte Staatsanwalt Nils Wewer, würden die gefundenen Drogen deutlich die „nicht geringe Menge“ erreichen, weil man den Angeklagten aber vermutlich „beschissen“ habe und die Qualität eher schlecht gewesen sei überschreite man hier nicht das definierte Maß. Gleichwohl sei der Mann von „gutem Zeug“ ausgegangen, weshalb Wewers Antrag auf „versuchte Einfuhr einer nicht geringen Menge“ abzielte. Weil auch in seiner Wohnung im Chemiedreieck weitere 11 Gramm gefunden wurden, komme noch Besitz hinzu.

Wewers Antrag auf ein Jahr und neun Monate erschien Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer zu hoch. „Er ist nicht der klassische Drogenabhängige und er hat zuletzt gearbeitet.“ Eins betonte der Verteidiger: „Er will keine Therapie, er will seine Haft absitzen und dann wieder arbeiten.“ Wie lange diese Haft sein wird, hängt davon ab, ob das Urteil aus dem Rheinland rechtskräftig wird, und wie eine dann zu bildende Gesamtstrafe ausfällt. Das Laufener Schöffengericht entschied auf ein Jahr und sieben Monate. Der Schlosser nahm das Urteil an. (Hannes Höfer)

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