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Stille Wasser, teure Wellen

„Anzeigen fast wöchentlich“: Kajakfahrer am Königssee müssen mit hohen Bußgeldern rechnen

Erster Polizeihauptkommissar Stefan Scharf, Leiter der Polizeiinspektion Berchtesgaden: „Eigentlich gibt es solche Anzeigen fast wöchentlich.”
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Erster Polizeihauptkommissar Stefan Scharf, Leiter der Polizeiinspektion Berchtesgaden: „Eigentlich gibt es solche Anzeigen fast wöchentlich.”

Erneut hat die Polizei am Königssee bei Schönau zwei unerlaubte Kajakfahrer gestoppt – für die Beamten fast schon Routine. Polizeichef Stefan Scharf erklärt, warum die Regeln im Nationalpark so streng sind und warum Verstöße konsequent geahndet werden.

Schönau am Königssee – Aufklärung nach Vorfall: Zwei Männer aus dem Salzburger Land sind am Donnerstagnachmittag von der Polizei gestoppt worden, als sie mit Kajaks über den Königssee paddelten. Stefan Scharf, Leiter der Polizeiinspektion Berchtesgaden, nutzt den Einsatz, um die Regeln für den streng geschützten Touristensee in Erinnerung zu rufen. Wer sie missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Aber es gibt Ausnahmen.

Je nachdem, was begangen wurde, liegen die Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro. Tatsächlich werden die hohen Geldstrafen auch immer wieder angewandt, wenn Verstöße gegen die Nationalparkverordnung registriert werden. Die beiden Männer, 39 und 41 Jahre alt, waren mit roten Festrumpfbooten unterwegs, als die Polizei auf halber Seelänge nahe der Echowand auf sie traf. Zuvor hatte die Bayerische Seenschifffahrt die Beamten informiert. Die Kajakfahrer mussten umkehren, ihre Personalien wurden aufgenommen, ein Verfahren beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingeleitet.

Für Ersten Polizeihauptkommissar Scharf ist so ein Einsatz Routine: „Eigentlich gibt es solche Anzeigen fast wöchentlich“, sagt er. Viele würden durch Ranger des Nationalparks Berchtesgaden bei ihrer Arbeit festgestellt, die regelmäßig illegale Aktivitäten dokumentieren und sie im Fall der Fälle auch an die Polizei weiterleiten. Neben Bootsfahrten gehe es oft um Drohnenflüge, illegales Biwakieren oder Zelten im Schutzgebiet.

Boje mit Hinweisschild am Königssee: Hier, in der Kreuzungslinie mit den Elektrobooten, ist das Schwimmen untersagt. Fast alle privaten Wasserfahrzeuge sind am See untersagt, Grund dafür ist die Nationalparkverordnung.

Strenge Regeln: Was auf dem Königssee erlaubt ist – und was nicht

Die Grundlage bildet die Nationalparkverordnung. Sie schreibt unmissverständlich vor, dass sämtliche Gewässer im Schutzgebiet nicht mit Booten, Fahrzeugen oder Schwimmkörpern befahren werden dürfen. Damit sind Kajaks, Kanus, SUPs oder Schlauchboote ausgeschlossen. Auch sportliches Tauchen fällt unter das Verbot. „Die Ausnahmen sind sehr stark begrenzt“, erklärt Polizeichef Stefan Scharf. Dazu zählen vor allem die Elektrofahrgastschiffe der Schifffahrt Königssee, die bereits seit 1909 mit Strom betrieben werden und heute als Wahrzeichen des Sees gelten. Außerdem dürfen bis zu 50 Ruderboote in Betrieb sein, die ausschließlich an der Seelände vermietet werden. Darüber hinaus sind nur wenige weitere Boote zugelassen: etwa für den Berufsfischer oder für die Versorgung der Gaststätten und Almen.

Am nördlichen Rand des Sees gilt jedoch eine Sonderregelung: „Man darf mit der Luftmatratze am Rand ins Wasser, weil dort keine Nationalparkverordnung greift. Aber eben nur bis zur Insel Christlieger. Dort beginnt der Nationalpark“, erklärt Scharf.
Wer aber schwimmen will, darf das im Königssee. Mehrfach haben Sportler den Königssee sogar komplett durchquert. Entscheidend ist, die Fahrtrouten der Linienschiffe nicht zu kreuzen. Diese Linie verläuft in der Mitte des Sees und ist für Schwimmer, Boote oder andere Sportgeräte in jedem Fall tabu.

Schutz für einen der saubersten Seen Deutschlands

Der Königssee gilt als einer der saubersten Seen Deutschlands. Eingebettet zwischen den Felswänden gilt der rund sieben Kilometer lange See als ein zentraler Lebensraum im Nationalpark. Hier laichen Seesaiblinge, und auch seltene Vogelarten finden Rückzugsgebiete. „Der See ist kein Ort für beliebige Freizeitnutzung. Wer hier aufs Wasser will, muss sich an klare Vorgaben halten zum Schutz der Landschaft“, betont Scharf. Die Kontrollen übernehmen die Beamten mit dem Polizeiboot, das am Königssee stationiert ist.

Für die beiden Kajakfahrer aus Eugendorf läuft das Verfahren, ein hohes Bußgeld dürfte folgen. Für Scharf ist der Vorfall ein Beispiel dafür, dass der Königssee zu den schönsten, aber eben auch zu den am strengsten geahndeten Seen Bayerns zählt, mit Regeln, die versucht werden, konsequent durchzusetzen.

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