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Freilassinger Beamte klären auf

Großes Polizeiaufgebot am Samstag mitten in Berchtesgaden - das steckt dahinter

Hier fand der Polizeieinsatz am Samstagnachmittag statt.
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Hier fand der Polizeieinsatz am Samstagnachmittag statt.

Für großes Aufsehen sorgte am Samstagnachmittag (9. März) ein Polizeieinsatz mitten in Berchtesgaden. BGLand24.de hat bei der für den Einsatz verantwortlichen Freilassinger Bundespolizei nachgefragt und kann den Vorfall aufklären.

Berchtesgaden - Ein Schleuser und acht unerlaubt Eingereiste sind am Samstagnachmittag an der Salzburger Straße in Berchtesgaden gefasst worden. Den Vorfall bestätigte ein Pressesprecher der Bundespolizei Freilassing auf Anfrage von BGLand24.de. Der Schleuser wurde dem Amtsrichter vorgeführt und in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Ihm blüht nun mindestens ein Jahr Gefängnis. 

Anhaltesignale ignoriert

Ein VW Passat war bereits auf der Bundesstraße 305 gegen 16.50 Uhr den Beamten aufgefallen. Der Polizeisprecher bestätigte, dass der Fahrer nach ersten Anhalteversuchen nicht reagiert hatte und weiter Richtung Markt Berchtesgaden gefahren war. Dort konnte das Fahrzeug vor der Übergangsflüchtlingsunterkunft an der Salzburger Straße, unweit des Berchtesgadener Altenheims, aufgehalten werden. Im Kofferraum des Wagens waren zwei Insassen untergebracht - eingepfercht zwischen weiterem Gepäck. Unter den Eingeschleusten befanden sich nach Angaben der Polizei auch zwei Kinder.

Lebensgefährdende Bedingungen

Keiner der Insassen hat einen legalen Aufenthaltsstatus. Dem Schleuser wird nun vorgeworfen, die Mitfahrer unter „lebensgefährdenden und unmenschlichen Bedingungen“ transportiert zu haben, so der Sprecher. Weiterhin werden ihm Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen. Am Einsatz beteiligt waren nach Auskunft des Pressesprechers sechs Polizeifahrzeuge der Bundespolizei Freilassing. Die Salzburger Straße wurde rund eine halbe Stunde lang komplett gesperrt.

Zahlreiche Anwohner verfolgten die Festnahme des Schleusers, über dessen Nationalität auf Nachfrage keine Auskunft erteilt wurde - ebenso wenig über jene der im Auto befindlichen Personen. Nach neu beschlossenem Rückführungsverbesserungsgesetz wird die Schleusung seit Anfang März dieses Jahres deutlich härter bestraft als früher. Der Schleuser wird mindestens ein Jahr ins Gefängnis müssen, heißt es aus der Pressestelle.

kp 

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