Ehemaliges Awo-Heim wird umgerüstet
Regierung Oberbayern mietet neue Unterkunft für 100 Flüchtlinge in Freilassing
Die Regierung von Oberbayern hat nach Verhandlungen erfolgreich ein ehemaliges Awo-Heim zur Flüchtlingsunterbringung angemietet.
Freilassing - Rund 100 Flüchtlinge werden in Kürze im ehemaligen Awo-Heim in der Reichenhaller Straße ein neues, zumindest vorübergehendes Zuhause finden. Entsprechende Verhandlungen der Regierung von Oberbayern mit dem Eigentümer, Max Aicher, wurden erfolgreich abgeschlossen. Das bestätigte die Regierung auf BGLand24-Anfrage.
„Durch die nunmehr erfolgte Anmietung können zusätzliche Unterbringungsplätze für bis zu 100 Personen geschaffen werden, die entstehende Unterkunft soll als Gemeinschaftsunterkunft von der Regierung von Oberbayern betrieben werden“, so ein Sprecher.
Konkreter Belegungsbeginn steht noch nicht fest
Der weitere Fortgang hängt vom derzeit noch laufenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Berchtesgadener Land ab. Außerdem sind für die künftige Nutzung von Seiten des Vermieters noch kleinere Um- und Einbaumaßnahmen vorzunehmen. Ein konkreter Belegungsbeginn lässt sich deshalb derzeit noch nicht prognostizieren.
Die Regierung von Oberbayern schafft jedoch parallel bereits die für den Betrieb notwendigen organisatorischen Voraussetzungen, damit die ersten Bewohnerinnen und Bewohner baldmöglichst dort einziehen können.
Am Dienstag wird der Bauausschuss der Stadt eine entsprechende Nutzungsänderung beschließen.
Asyl-Fakten zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden in Deutschland und Bayern
Die neu ankommenden Asylsuchenden werden zunächst in Aufnahmeeinrichtungen (im Freistaat Bayern auch Anker-Einrichtungen genannt) aufgenommen, in denen insbesondere auch die Registrierung und Gesundheitsuntersuchung erfolgt. Die bayerischen Aufnahmeeinrichtungen werden durch die 7 bayerischen Bezirksregierungen betrieben, die in diesem Zusammenhang aber auch verschiedene Dienstleister mit einzelnen Aufgaben beauftragt haben. In den Aufnahmeeinrichtungen sind die Bewohner für die Dauer von maximal 6 Monaten (Familien) bzw. maximal 18 Monaten (andere Personen) untergebracht. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer in den Aufnahmeeinrichtungen ist derzeit wegen der hohen Zugangszahlen allerdings deutlich niedriger.
Im Anschluss daran werden die Bewohner auf Unterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt – sog. „Anschlussunterbringung“. Die Unterkünfte der Anschlussunterbringung befinden sich entweder in Trägerschaft der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte („dezentrale Unterkünfte“) oder der Bezirksregierungen („Gemeinschaftsunterkünfte“). Deren Größe kann sehr unterschiedlich sein – von sehr kleinen Objekten wie z.B. einzelnen Wohnungen bis hin zu größeren Objekten wie ehemalige Hotels mit Kapazität für 100 oder mehr Personen.
hud