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Kinderbetreuung in Freilassing

Kita-Gebühren müssen erhöht werden – diese Beitragssätze gelten ab September

Mit vier städtischen Kindergärten, einer Kinderkrippe und einem Kinderhort übernimmt die Stadt Freilassing als Träger eine zentrale Rolle in der Betreuung vor Ort.
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Mit vier städtischen Kindergärten, einer Kinderkrippe und einem Kinderhort übernimmt die Stadt Freilassing als Träger eine zentrale Rolle in der Betreuung vor Ort.

Die Stadt Freilassing übernimmt mit vier städtischen Kindergärten, einer Kinderkrippe und einem Kinderhort eine zentrale Rolle in der Kinderbetreuung. Um die bestmögliche Betreuung der Kinder gewährleisten zu können, müssen ab September 2024 die Gebühren angepasst werden.

Pressemitteilung der Stadt Freilassing im Wortlaut:

Junge Familien fühlen sich in Freilassing wohl, als Wohn- und Arbeitsort zeigt Freilassing hier seine Stärken. Immer wichtiger wird dabei auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem die frühe Betreuung von sehr kleinen Kindern und die Betreuung bis in den späten Nachmittag erleichtern Eltern den Arbeitsalltag. Mit vier städtischen Kindergärten, einer Kinderkrippe und einem Kinderhort übernimmt die Stadt Freilassing als Träger eine zentrale Rolle in der Betreuung vor Ort

Nun müssen – auch in Absprache mit den nicht-städtischen Einrichtungen – die Gebühren geändert werden, um eine bestmögliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Wichtig: Seit 2019 erhalten Kinder (ab dem Jahr, an dem sie zum Kindergartenjahresbeginn drei Jahre alt werden) vom Freistaat Bayern eine Beitragsentlastung in Höhe von 100 Euro. Diese wird mit der Gebühr entsprechend verrechnet, sodass sich diese für betreffende Kinder um diesen Betrag reduziert.

Seit 2020 wurde zusätzlich zum Beitragszuschuss für Kindergartenkinder das Bayerische Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag beim ZBFS erforderlich.

Zusätzlich erhalten finanziell schwache Familien, wie z.B. Alleinerziehende oder Familien, die Leistungen beziehen, auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch das Landratsamt oder Jobcenter.

Gebühren ab 1. September 2024

Städtische Kindergärten

3 bis 4 Stunden125 Euro
4 bis 5 Stunden138 Euro
5 bis 6 Stunden151 Euro
6 bis 7 Stunden164 Euro
7 bis 8 Stunden177 Euro
8 bis 9 Stunden190 Euro
mehr als 9 Stunden203 Euro

Städtische Kindergrippe

1 bis 2 Stunden200 Euro
2 bis 3 Stunden225 Euro
3 bis 4 Stunden250 Euro
4 bis 5 Stunden275 Euro
5 bis 6 Stunden300 Euro
6 bis 7 Stunden325 Euro
7 bis 8 Stunden350 Euro
8 bis 9 Stunden375 Euro
mehr als 9 Stunden400 Euro

Kinderhort Villa Kunterbunt

3 bis 4 Stunden165 Euro
4 bis 5 Stunden182 Euro
5 bis 6 Stunden199 Euro
Für Ferienzeiten:
6 bis 7 Stunden216 Euro
7 bis 8 Stunden233 Euro

Pressemitteilung der Stadt Freilassing

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