TÜV Süd in Rosenheim bestätigt Trend
„Stimme aus dem Ohr gehört“: Neue Details zum dreisten Führerscheinbetrug in Freilassing
Dreister geht es kaum: Eine 31-Jährige hat bei einer theoretischen Führerscheinprüfung in Freilassing betrogen. Ihre „Hilfsmittel“: ein Handy, unter der Kleidung versteckte Kabel und winzige Kopfhörer. Mittlerweile sind neue Details bekannt - unter anderem, warum die Frau aufgeflogen ist, warum auf sie nicht wegen des Betrugs, sondern wegen eines anderen Delikts eine Anzeige erwartet. Die Prüfungsaufsicht vom TÜV Süd in Rosenheim bestätigt indessen, dass die Betrugsversuche zunehmen und immer professioneller werden.
Freilassing - Die Polizei bei der theoretischen Prüfungsstelle? Was skurril und merkwürdig klingt, wird mittlerweile immer mehr zu einer Art Gewohnheit. Die Anzahl der Betrugs- und Täuschungsversuche nimmt zu, wie erst der Fall am 12. Juli in Freilassing zeigte. Eine 31-jährige Frau war aufgeflogen, als sie versuchte, mit technischen Hilfsmitteln durch die Prüfungen zu gelangen. Auf Nachfrage erklärt die Polizei Freilassing, was genau den Betrugsversuch der Frau verriet: Der winzige Kopfhörer in ihrem Ohr war zu laut eingestellt.
„Wir waren natürlich nicht live mit dabei, aber wie uns vor Ort erklärt wurde, hörten die Prüfer wohl eine Stimme aus dem Ohr der 31-Jährigen“, schildert Polizeihauptkommissar Peter Zitzelsperger. Also verständigte die Prüfungsaufsicht die Beamten. Die Frau mussten dann vor einer Polizistin ihr Oberteil ausziehen, woraufhin Kabel an ihrer Unterwäsche und ein Handy zum Vorschein kamen, mit dem der kleine Kopfhörer im Ohr bedient wurde.
Anzeige nicht wegen des Betrugsversuchs
„Die Person, die quasi am anderen Ende der Leitung beim Prüfungsbetrug geholfen hat, konnte nicht ermittelt werden. Wir haben das nähere Umfeld abgesucht, aber niemanden gefunden“, berichtet Zitzelsperger. Die Frau erwartet nun eine Anzeige - kurioserweise nicht wegen des Betrugsversuchs bei der Führerscheinprüfung. „Das ist Sache der Führerscheinstelle. Für uns geht es um das TTDSG“, verweist der Polizist auf das sperrig klingende Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.
Darin wird in § 8 der Missbrauch von Telekommunikationsanlagen unter anderem mit den beiden folgenden Absätzen geregelt:
- (1) Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
- (2) Als zum unbemerkten Abhören oder Aufnehmen eines Bildes bestimmt gilt eine Telekommunikationsanlage insbesondere, wenn ihre Abhör- oder Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes für den Betroffenen nicht eindeutig erkennbar ist.
„Stehen mehrere Optionen im Raum“
Wie der Polizeihauptkommissar bestätigt, geht es bei der Frau also ganz konkret um das verdeckte Tragen des Handys, der Kabel und des Kopfhörers. „Wir müssen nun das Verhalten der Frau auf einschlägige Delikte überprüfen. Bei der Anzeige stehen mehrere Optionen im Raum.“ Den Straf- und Bußgeldvorschriften des Gesetzes zufolge droht der 31-Jährigen, je nach Schwere und Art des Vorfalls, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Stefan Zobl bestätigt auf Nachfrage, dass die Betrugsversuche bei der theoretischen Führerscheinprüfung immer mehr zum Problem werden. Beim TÜV SÜD in Rosenheim ist er als Leiter der Abteilung Fahrerlaubnis für Oberbayern Süd verantwortlich und erfährt mittlerweile regelmäßig von solchen Vorfällen. „Egal, ob in Rosenheim oder wie kürzlich erst in Bad Reichenhall: Wir erleben beinahe wöchentlich an jedem Prüfungsort solche Betrugsversuche. Es wird immer mehr und für uns immer schwieriger, diese zu entdecken.“
Spickzettel oder beim Prüfungsnachbar abschauen wird immer seltener
Denn wie Zobl schildert, kommen der klassische Spickzettel von früher oder der „zufällige“ Blick auf den Nachbartisch fast gar nicht mehr vor. Stattdessen werden die Betrugsmethoden immer professioneller. „Bei etwa zwei Drittel der Fälle handelt es sich um Versuche mit technischen Hilfsmitteln, also wie in Freilassing. Wir hatten auch schon Knopfkameras an Klamotten.“
Wir hatten auch schon Knopfkameras an Klamotten.
Unter das verbleibende Drittel fallen die sogenannten Stellvertreterprüfungen. Dem Rosenheimer Leiter der Fahrerlaubnis-Abteilung zufolge stecken zum Teil ganze Betrügerbanden dahinter, die sich darauf spezialisiert haben. „Die haben richtige Datenbanken mit Personen, die dem Fahrschüler ähnlich sehen. Dieser zahlt dann einen Geldbetrag, übergibt den Ausweis an den Stellvertreter und dieser absolviert die Prüfung“, so Zobl. Teilweise kämen diese Banden sogar aus dem Ruhrgebiet nach Oberbayern und würden zwei bis drei Prüfungen an einem Tag als Stellvertreter erledigen.
Zeitliche Sperre bis zur nächsten Prüfung
Der Frau, die in Freilassing erwischt wurde, droht noch eine zeitliche Sperre bis zur nächsten Prüfung. „Je nach Fall beträgt die Sperre mindestens ein paar Wochen, maximal nicht mehr als neun Monate“, erklärt der TÜV-Mitarbeiter. Dann darf sie auch nochmal die 25 Euro bezahlen, die für eine theoretische Führerscheinprüfung bezahlt werden müssen.
Warum sich Prüflinge zu solchen Betrugsmethoden entscheiden, kann Zobl zufolge mehrere Gründe haben. Er bestätigt aber, dass es sich in den meisten Fällen - wie auch in Freilassing - um Personen mit Migrationshintergrund handelt und dass die Sprachbarriere eine Hauptrolle spielt.
Manche zahlen lieber 1800 Euro und gehen das Risiko ein, erwischt zu werden, anstatt monatelang zu lernen.
Dabei soll in diesem Jahr die theoretische Prüfung sogar von zwölf auf 14 Sprachen ausgeweitet werden. Aktuell sind Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch möglich. „Der Prüfer kann sogar, wenn es zu Sprach- und Verständnisschwierigkeiten kommt, bei fünf markierten Fragen dem Schüler eine helfende Erklärung anbieten. Die Prüfungsfragen und Antwortmöglichkeiten können sogar vorgetragen werden, wenn man nicht lesen kann“, beschreibt Zobl die vielen Möglichkeiten. „Doch manche zahlen lieber 1800 Euro und gehen das Risiko ein, erwischt zu werden, anstatt monatelang zu lernen.“ (ms)