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50 Meter mit sich gezogen

Wahnsinn in Freilassing: Autofahrer (34) fährt Ersthelfer nach Roller-Unfall absichtlich an

Polizei sichert Unfallstelle
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Auf einem Polizeifahrzeug warnt eine Leuchtschrift vor einer Unfallstelle.

Unfassbare Szenen haben sich am Freitagmittag (21. Juni) in Freilassing abgespielt. Nach einem Roller-Unfall wollte ein Freilassinger helfen und wurde von einem uneinsichtigen Autofahrer absichtlich angefahren und sogar 50 Meter mitgezogen.

Freilassing – Ein 34-jähriger Salzburger hat an einer Unfallstelle in Freilassing absichtlich einen Ersthelfer angefahren. Am Freitagmittag wollte ein 7-jähriger Junge die Freilassinger Salzstraße mit seinem Roller überqueren. Dabei schaute er nicht, ob die Fahrbahn frei war, und fuhr zwischen zwei Fahrzeugen auf die Straße. Ein Auto-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste den Jungen. Glücklicherweise wurde das Kind nur leicht verletzt und durch den Rettungsdienst in eine Klinik gebracht.

Absichtlich angefahren und mitgezogen

Couragierte Ersthelfer kümmerten sich sofort um das Kind und sperrten die Straße ab, damit die Rettungskräfte ungestört arbeiten konnten. Ein 54-jähriger Freilassinger stellte sich auf die Straße, um den Verkehr umzuleiten und die Unfallstelle zu sichern. Der Fahrer eines Kleintransporters war jedoch mit der Straßensperrung nicht einverstanden. Er fuhr absichtlich auf den 54-jährigen Ersthelfer zu und erfasste ihn am Brustkorb. Der Mann konnte sich instinktiv über die Stoßstange abrollen und sich am Fahrzeug festhalten, wodurch er nicht überrollt wurde.

An Dreistigkeit kaum zu übertreffen

Der Ersthelfer klammerte sich am Kleintransporter fest, um nicht unter die Räder zu geraten. Der Fahrer hielt jedoch nicht an und zog den Mann etwa 50 Meter mit sich, bevor ein zufällig anwesender Polizist der Salzburger Polizei das Fahrzeug stoppen konnte. Der uneinsichtige Fahrer wurde den Beamten der Polizeiinspektion Freilassing übergeben, die unter anderem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete die Sicherstellung des Führerscheins an. Die Beamten bezeichneten das Verhalten im Nachgang mit den Worten: „An Dreistigkeit kaum zu übertreffen!“

Der Ersthelfer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt und begab sich nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung.

nt

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