Brandstiftung im Alkohol- und Drogenrausch
Acht Autos angezündet: Feuerteufel (33) vom Königssee-Parkplatz verurteilt
Im Morgengrauen des 27. August 2022 zündete ein Mann am Königssee-Parkplatz insgesamt acht Autos an. Zwei davon brannten komplett aus. Jetzt wurde er am Schöffengericht erurteilt.
Schönau/ Laufen - Im Morgengrauen des 27. August 2022 zündete ein 33-jähriger Mann am Königssee-Parkplatz insgesamt acht Autos an. Zwei davon brannten komplett aus. Selbst als die Feuerwehr schon am Löschen war, machte der Kellner weiter.
Bis zuletzt bestritt der Mann die Taten, wollte seinerseits einen anderen Mann gesehen haben. Schließlich kam am Laufener Schöffengericht doch ein vollumfängliches Geständnis. Das Urteil der drei Richter wegen vierfacher Brandstiftung, zweimal versuchter sowie zweifacher Sachbeschädigung: zwei Jahre und vier Monate, sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Brandstiftung im Alkohol- und Drogenrausch
Man hatte gefeiert vom frühen Abend bis 3 Uhr früh; erst im Café und dann in zwei Bars. Die Trinkmenge, die der Angeklagte selbst angab, hätte laut Gutachter in dieser Zeit zu 4,5 Promille geführt. Daneben räumte der Kellner ein, sieben „Lines“ Kokain gezogen zu haben.
Angeklagter bestreitet Tat zuerst
Auf dem Nachhauseweg am Parkplatz sei ihm dann ein Mann entgegen gekommen mit der Ansage: „Lass es brennen.“ Doch er habe mit seiner Jacke den Brand auf einem Autoreifen gelöscht. Sein Problem: sowohl auf den zum Teil angebrannten Kleidungsstücken als auch auf den Zigaretten, die zu den Bränden führten, fanden die Ermittler seine DNA. Damit konfrontiert, meinte der Angeklagte: „Da bin ich echt ratlos.“
Richter legt ihm Geständnis nahe
Worauf ihm Vorsitzender Richter Martin Forster die Perspektiven eines Geständnisses aufzeigte, denn der Kellner befindet sich bereits in einer psychiatrischen Einrichtung, wo er bei einer Verurteilung auch bleiben könne. Nach Ende einer voraussichtlich zweijährigen Therapie bestehe die Chance, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Dieses „Argument“ überzeugte den 33-Jährigen.
Täter legt dann doch Geständnis ab
Nach dem Geständnis konnte das Gericht acht der insgesamt zehn Zeugen unvernommen entlassen. Einige mussten weit anreisen, denn unter den Geschädigten waren auch Touristen. Der Bericht der Spurensachverständigen wurde ebenfalls obsolet. Lediglich der psychiatrische Gutachter präsentierte seine Einschätzung zum Angeklagten.
„Ich kann es nicht erklären“, sagte der Angeklagte, „es gibt null Motiv.“ Der Kellner schilderte dann detailliert das morgendliche Geschehen, als er zunächst einen Einser-BMW und einen Skoda mit Hilfe seiner Kleidung, eines Feuerzeugs und einer Zigarette in Brand zu setzen versuchte. Hier wurden Reifen und Radkasten beschädigt. Ein Bergwanderer, der in einem nahen Wohnmobil genächtigt hatte, wählte die Notrufnummer.
Riesiger Sachschaden bei Brandstiftung
Zwischenzeitlich war der Angeklagte zu seiner nahen Wohnung gegangen und hatte aus seinem Wäschesack im Flur weitere Kleidungsstücke besorgt. Er machte weiter mit einem Skoda, der vollständig ausbrannte. Desgleichen ein 5er BMW im Wert von 42.000 Euro, stark beschädigt auch ein VW Polo. Nach demselben Muster zielte der Kellner noch auf einen Audi A6, einen KIA und einen Hyundai. Der Schaden insgesamt: 85.000 Euro. Bei seiner endgültigen Rückkehr in seine Wohnung im zweiten Stock soll der 33-Jährige noch waghalsig über den Balkon geklettert sein.
Brandstiftung in Schönau am Königsee am 27. August 2022




Seltsame Spurenlage forderte Kripo Traunstein
Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar der Kripo Traunstein berichtete, dass die Ex-Freundin den Angeklagten als Mann geschildert habe, der mit Alkohol aggressiv und hemmungslos werde. Zwei weitere Umstände verwirrten den Ermittler: am Parkplatz stand ein unversperrtes Auto mit einem Haufen Kleidung darin. Ein Zeuge soll berichtet haben, ein anderer Mann habe gesagt: „Ich hätte mal wieder Bock, Autos anzuzünden.“ Der aber bestritt das gegenüber der Polizei. Weitere Zeugen schilderten den Angeklagten als alkoholisiert, aber nicht volltrunken. Die Schwester beschrieb ihn hingegen als „als komplett dicht“ und nicht mal mehr in der Lage, sich eine Zigarette anzuzünden.
Gewaltiges Drogen- und Alkoholproblem
Haarproben auf Kokain attestierten dem 33-Jährigen einen Konsum, der sich im obersten Fünf-Prozent-Bereich bewege, der Alkoholkonsum liege beim Angeklagten generell exorbitant hoch. Der Kellner ist neunmal vorbestraft, unter anderem wegen fahrlässigen Vollrausches, Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung, Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Im Mai 2022 war er deshalb zu neun Monaten und einer Unterbringung in einer Entzugsanstalt eingewiesen worden.
Gutachter befürchtet Wiederholungsgefahr
Dr. Rainer Ruppert vermochte zwar „instabile und antisoziale Aspekte“ erkennen, nicht aber eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung. In einer Gesamtbetrachtung ging der Sachverständige „allenfalls von einem mittelschweren Rausch“ aus, einen „affektiven Ausnahmezustand“ wollte er nicht erkennen. Beim Angeklagten erwartet der Facharzt eine „erhebliche Wiederholungsgefahr“.
Pures Glück, dass niemand verletzt wurde
Staatsanwalt Severin Köpnick sprach von einer „gemeingefährlichen Straftat“. Im Umfeld von mehreren Veranstaltungen hätten Menschen teilweise in ihren Autos geschlafen. Aus dem Geständnis des Angeklagten wollte Köpnick dennoch Reue raushören; doch „ohne Entzug kann so etwas wieder passieren“. Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, dazu die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
„Wie kann man diesem jungen Mann helfen?“
Bei Rechtsanwalt Udo Krause war nach eigener Darstellung ein Satz seines Mandanten hängen geblieben. „Er hat gesagt, er war froh als er festgenommen wurde. Schluss mit Alkohol und Drogen.“ Der Verteidiger erachtete schon die laufende Unterbringung als das „einzig Richtige“. Der Gutachter „mit seiner medizinischen Akrobatik“ überzeugte Krause nicht, denn der wollte nach diesem Konsum von Alkohol und Kokain sehr wohl einen „fahrlässigen Vollrausch“ erkennen. „Wie kann man diesem jungen Mann helfen?“, fragte der Verteidiger und gab die Antwort: „Zwei Jahre, eine Therapie und die Aussetzung einer eventuellen Reststrafe zur Bewährung.“
Schöffengericht fällt wohl überlegtes Urteil
Das Schöffengericht nahm sich viel Zeit für eine Urteilsfindung, anerkannte, dass dieses Geständnis das Verfahren „erheblich abgekürzt“ habe. Auf der Negativseite stünde der hohe Sachschaden und die zwei „Angriffswellen“. Die Strafe von zwei Jahren und vier Monaten eröffne dem 33-Jährigen eben die vom Verteidiger beschriebene Perspektive. Die aktuell bestehende Strafe von neun Monaten, bezogen die Richter nicht ins neue Urteil ein.
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