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Bundesweit im August 2023 14.701 unerlaubte Einreisen registriert

Bundespolizeiinspektion Freilassing hat im Grenzgebiet alle Hände voll zu tun

Zehn Schleusungen an verschiedenen Brennpunkten und 183 unerlaubt eingereiste Personen beschäftigten die Bundespolizeiinspektion Freilassing auch wieder am vergangenen Wochenende (22.-24. September).
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Zehn Schleusungen an verschiedenen Brennpunkten beschäftigten die Bundespolizeiinspektion Freilassing auch wieder am vergangenen Wochenende (22.-24. September).

Zehn Schleusungen an verschiedenen Brennpunkten und 183 unerlaubt eingereiste Personen beschäftigten die Bundespolizeiinspektion Freilassing auch wieder am vergangenen Wochenende (22.-24. September). Hinzu kamen 37 Fahndungstreffer und fünf Haftbefehle.

Die Pressemitteilung im Wortlaut

Im Gemeindebereich Surberg kontrollierte am Freitag (22. September) eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding ein Mietfahrzeug mit deutscher Zulassung. Ohne zu zögern floh der Fahrer zu Fuß in ein nahegelegenes Waldstück und konnte anschließend weder durch die eingesetzten Streifen der Bundes- und Grenzpolizei noch durch den angeforderten Hubschrauber der Bundespolizei festgestellt werden. Der 20-jährige Beifahrer wies sich mit einem gültigen syrischen Reisepass und einem gültigen niederländischen Aufenthaltstitel aus. Des Weiteren befanden sich in dem Kleinbus 14 Personen aus Syrien, Ägypten und der Türkei, bei denen der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts bestand. Gegen den Beifahrer leitete die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Einschleusens von Ausländern ein. Der Mann sitzt nach richterlicher Anordnung nun in Untersuchungshaft.

Ebenfalls am Freitag gegen 15.40 Uhr kontrollierte eine Streife des Bundespolizeireviers Mühldorf am Inn nach einem Bürgerhinweis fünf Männer, die auf der A94, Höhe Winhöring, unter einer Brücke standen. Ausweisdokumente konnten die türkischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 6 und 34 Jahren nicht vorweisen und es bestand daher der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Im Rahmen eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen stellten Beamte auf dem Standstreifen, nur einige hundert Meter entfernt, ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung fest. Ein Zusammenhang zwischen den 24- bzw. 42-jährigen bulgarischen Insassen und den Personen unter der Brücke ließ sich nicht ausschließen. Die unmittelbare Nähe zur Gruppe unerlaubt eingereister Personen sowie die aufgefundenen Gepäckstücke und Kinderkleidung bestätigten den Verdacht, der sich im Laufe der Ermittlungen weiter erhärtete. Aufgrund richterlichen Beschlusses wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern wurden die Bulgaren in verschiede Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Am Samstag (23. September) um 2.50 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in Palling ein Mietfahrzeug mit ungarischer Zulassung. Am Steuer des Kleinwagens saß ein 23-jähriger Grieche. Die 30-jährige Beifahrerin wies sich mit einem russischen Reisepass und einem griechischen Aufenthaltstitel aus. Außerdem saßen auf der Rücksitzbank des Ford Kuga acht Personen auf engstem Raum, darunter vier Kinder. Im Kofferraum befanden sich zwei weitere Personen.

Keiner der Insassen konnte Ausweisdokumente vorweisen. Bei genauerer Inaugenscheinnahme erkannten die Fahnder den Führerschein des Griechen als Totalfälschung. Auch seine Identitätskarte steht im Verdacht, verfälscht zu sein. Im Zusammenhang mit der Durchsuchung des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks fanden die Polizisten bei der russischen Frau ein verbotenes Reizstoffsprühgerät. Aus diesem Grund besteht bei Fahrer und Beifahrerin der Verdacht des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen.

Der griechische Fahrer erhält zudem eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Die Frau wird wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Mit Antrag auf Untersuchungshaft wurden beide den Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Da bei drei im Fahrzeug aufgefundenen türkischen Reisepässen die Datenseite entfernt wurde, besteht bei den zugeordneten Türken zusätzlich der Verdacht des Veränderns von amtlichen Ausweisen.

Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing

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