Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Allgemeinverfügung ist ausgelaufen

Sind Eilanträge und Klagen aus dem Berchtesgadener Land jetzt „faktisch erledigt“?

Verwaltungsgericht München, Eingang
+
Das Verwaltungsgericht in München musste sich aufgrund der Klage eines Hoteliers aus dem Berchtesgadener Land mit der Verhältnismäßigkeit der gerade ausgelaufenen Allgemeinverfügung beschäftigen.

Berchtesgadener Land - Am Sonntag (1. November, 24 Uhr) ist die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 22. Oktober 2020 ausgelaufen. Seit 2. November, 0 Uhr, gilt die achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aber was heißt das jetzt für die bereits laufende Klage aus dem Berchtesgadener Land?

Stellvertretend für alle Gastronomen im Berchtesgadener Land ist ein Hotelier aus Bad Reichenhall vor das Verwaltungsgericht München gezogen, um gegen die Allgemeinverfügung vom 22. Oktober zu klagen. 150 Unterstützer haben sich eingetragen, um der Klage mehr Gewicht zu verleihen. Knapp 30.000 Euro Spenden sind ebenfalls zusammengekommen. Doch was wird jetzt damit?

Werden die Klagen gegen die Allgemeinverfügung im Berchtesgadener Land aufrecht erhalten?

„Mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung vom 22. Oktober hat sich die Sache faktisch erledigt“, erklärt Martin Friedrich, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, gegenüber BGLand24.de. „Die Verfahren werden eingestellt und nur noch über die Kosten beraten.“ Das betreffe zumindest die Eilanträge. „Die Klagen können fortgeführt werden. Das entscheidet der Kläger.“

„In der Hauptsache werden wir die Klage voraussichtlich aufrechterhalten“, bestätigt Mike Rupin, der Vorsitzende des Reichenhaller Unternehmer Forums (RUFO), gegenüber BGLand24.de. „Dies ist auch für alle direkt betroffenen Unternehmen (unter anderem Hotellerie und Gastronomie) sehr wichtig, in Hinsicht auf eventuelle Schadensersatzklagen.“

Gibt es bei der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Unstimmigkeiten?

Tatsächlich ist eine Aufrechterhaltung der Klage nur dann möglich, wenn der Kläger erheblich in seinen Rechten verletzt ist. „Wenn beispielsweise die freie Berufsausübung betroffen ist, jemand nachhaltige Nachteile aufgrund des Klagegrundes hat oder Schadensersatzklagen anhängig werden könnten“, gibt Friedrich zu. Diese Gründe sieht das RUFO als gegeben an. Will aber noch die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten.

Gleichzeitig werde bereits die achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geprüft, ob es rechtliche Bedenken oder Unstimmigkeiten gebe, verrät Rupin. „Über weitere Schritte werden wir erst entscheiden, wenn wir hier einen Überblick haben“, übt er sich in Zurückhaltung.

Wie es in der Klage von Bad Reichenhaller Eltern weitergeht, ist ebenfalls noch offen. Sie hatten gegen die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt, konkret gegen den Distanzunterricht und die Maskenpflicht an Schulen. „Diese Woche sollte es das Urteil geben“, erklärt Andrea Brosche gegenüber BGLand24.de

cz

Kommentare