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Wem gehören die Almen im BGL?

Alt-Bürgermeister Toni Altkofer wirft dem Freistaat Bayern Unterschlagung vor

Brunnerkaser (Mordaualmen)
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Der Brunnerkaser im Vordergrund (Mordaualmen) wurde abgetragen und im Freilichtmuseum Glentleiten wieder aufgestellt. Die Aufnahme ist rund 100 Jahre alt.

Ehemaliger Bürgermeister Toni Altkofer erhebt schwere Vorwürfe gegen den Freistaat Bayern wegen Almbauern und ihrem Eigentum.

Berchtesgaden - Dass so manchem Unrecht getan wird, davon ist Altbürgermeister Toni Altkofer überzeugt. Die Frage, die im Raum steht: Wem gehören die Berchtesgadener Almen? Dem Freistaat Bayern wirft er in mehreren Fällen „staatliche Unterschlagung von Almeigentum“ vor und fordert Aufklärung. „Sollten im Einzelfall berechtigte Eigentumsansprüche festgestellt werden, werden diese respektiert“, antwortet ein Sprecher des Staatsministeriums auf Nachfrage.

Alt-Bürgermeister Toni Altkofer beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Almeigentum und dem Niedergang der Kulturlandschaft.

Anträge wurden zurückgewiesen

Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, der Freistaat Bayern würde bäuerliches, nachgewiesenes Berchtesgadener Almeigentum aus historischer Zeit nicht anerkennen. Mehrere Berchtesgadener hatten der Staatsregierung Dokumente vorgelegt, die das Eigentum identifizieren sollen, und die Anerkennung desselben verlangt. Die Anträge wurden zurückgewiesen - mit dem Hinweis auf das Grundbuch, in welchem der Freistaat als Eigentümer aufgeführt ist

Eine definitive staatliche Aufarbeitung sei notwendig, fordert Toni Altkofer, der viele Jahre Bürgermeister der Gemeinde Bischofswiesen war und mittlerweile im Ruhestand ist.  

Drastischer Rückgang der Almwirtschaft

Generell: Der Rückgang der Almwirtschaft in und um Berchtesgaden gilt als drastisch. In den vergangenen 150 Jahren sind 1000 Hektar Almflächen und über 250 Almen und Kaser verschwunden. Die Gründe sind vielschichtig. Für Altkofer ist aber klar: „Der Hauptgrund für den Rückgang liegt in der Politik und bei den Behörden.“ Die Hauptursachen für den Niedergang von Berchtesgadener Almen seien „in der bayerischen Aberkennung des Almeigentums, in den Zwangsablösungen der Kehlstein- und Röthalmen im Dritten Reich sowie in der Negativwirkung des Bayerischen Forstrechtegesetzes zu finden“.  

„Behandelt und abgelehnt“

Auf Nachfrage zu Altkofers Anschuldigung antwortet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Toni Altkofer habe im Zusammenhang mit Forstrechten und Almeigentum im Bereich der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden bereits eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet. Die Eingabe wurde im vergangenen Mai im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „behandelt und abgelehnt“. 

Mit rechtlichem Beistand

Altkofer interessiert das nur wenig: „Wo sind die Urkunden und Dokumente, die belegen, dass das Land Bayern das besagte Almeigentum ordentlich erworben hätte“, fragt er in einem Schreiben an Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Im Hintergrund bemühen sich mehrere Einheimische darum, ihren Anspruch an verloren gegangenem Eigentum mit Unterlagen und Dokumenten zu belegen. Sie haben in Archiven geforscht, rechtlichen Beistand eingeholt und wollen ihren Fall aufgearbeitet wissen. Dabei geht es insbesondere um Almen in der Region, die sich - Stand heute - nicht mehr im Bürgereigentum befinden

Der Inhalt eines überlieferten Kaufbriefs aus dem Jahr 1386.

Hinweise des Freistaates auf das Grundbuch und das Forstrechtskataster seien hinfällig, „weil sie aus späterer Zeit stammen“, sagt Toni Altkofer. Ignoriert werde, dass früher nachgewiesene Eigentumsrechte im Grundbuch nachzutragen seien. Beim Staatsministerium heißt es: „Das Forstrechtegesetz von 1958 wurde nach jahrelangen Fachdiskussionen unter Beteiligung der Forstberechtigten und unter Berücksichtigung ihrer Interessen beschlossen.“ Die Forstrechte würden dabei verbindlich als Grunddienstbarkeiten anerkannt.

Das Forstrechtegesetz regelt die Sachbehandlung bei „Fragen der Ausübung, Abgewährung und Ablösung von Forstrechten“, heißt es weiter. Der Rechtsrahmen für den Umgang mit Rechten, die bereits zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestanden, ist bundesrechtlich in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und im Einführungsgesetz zum BGB und landesrechtlich im Ausführungsgesetz zum BGB sowie im darauf verweisenden Forstrechtegesetz (FoRG) geregelt, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.   

Eine alte Aufnahme des Reissenkasers am Untersberg. Dessen Eigentumsverhältnisse gelten als ungeklärt.

„In Österreich wird das Almeigentum respektiert“

Die österreichischen Behörden hätten - im Gegensatz zum Freistaat Bayern - das Almeigentum respektiert, sagt Toni Altkofer. Die Konsequenz daraus sei eine enge und unabhängige Verbindung der Almbauern zu ihren Almen. Dass Almeigentum dort erlischt: nicht möglich. Beispiel dafür ist etwa die österreichische Dürrfeichtenalm eines Bischofswieser Landwirts. In den vergangenen Jahrzehnten hatte es dort keinen Viehauftrieb gegeben.

Die Alm wäre erloschen, würde sie in Bayern liegen, weiß Toni Altkofer. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Almen und deren Vergangenheit. Weil die Dürrfeichtenalm in Salzburg gelegen ist, existiert das Almeigentumsrecht weiter. Die Konsequenz: Der Landwirt kann seine Alm wieder aufbauen und reaktivieren.

kp

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