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Nach Weisung der Regierung von Oberbayern

Aus für Tonnage-Beschränkung in Bad Reichenhall – Stadtrat Grübl wird laut

Kein Schwerlastverkehr am Thumsee
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Aus für die Tonnagebeschränkung am Thumsee

Laut der Regierung von Oberbayern ist die Tonnagebeschränkung am Thumsee rechtswidrig. Bad Reichenhalls Oberbürgermeister Lung muss der Weisung folgen und die Schilder entfernen. Im Stadtrat bat er um Meinungen, wie es weitergehen soll. Stadtrat Grübl wetterte dabei lautstark gegen die Regierung, Schneizlreuth und den Oberbürgermeister.

Bad Reichenhall - Kürzlich hat Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung bekannt gegeben, dass die Regierung von Oberbayern eine fachaufsichtliche Weisung erteilen wird: Die Tonnagebeschränkung auf der St2101 hält sie nämlich für rechtswidrig. Daher wird Lung angewiesen, die Beschilderungen innerhalb von 14 Tagen zu entfernen. Die Tonnagebeschränkung für Lkw ab 7,5 Tonnen im Transitverkehr hatte 2020 der damalige Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner unterzeichnet. Lung kündigte an, über das Thema zunächst im Stadtrat zu beraten.

Bei der Sitzung am Dienstag, 28. März, wurde die Beratung nach Abstimmung der Mitglieder aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen verschoben. Lung hielt an dem Ziel fest, den Schwerlastverkehr aus dem Kleinen Deutschen Eck so weit wie möglich herauszuhalten und warf die Frage in den Raum: „Wie wollen wir weiter tun?“ An der Rechtstreue der Stadt Bad Reichenhall könne kein Zweifel bestehen, an der Entschlossenheit der Stadt aber auch nicht.

Grübl wettert gegen Schneizlreuth und den Oberbürgermeister

Ziemlich bald wurde es laut im Sitzungssaal. Denn für Stadtrat Fritz Grübl (FWG) war schnell ein Schuldiger gefunden: „Die Gemeinde Schneizlreuth ist der Treiber. Das geht sie eigentlich gar nichts an.“ Diese habe einen Anwalt beauftragt, der in einem Schreiben die Regierung von Oberbayern aufgefordert habe, die Weisung zu erteilen. „Ich bin dafür, dass man Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Weisung erhebt.“ Der Regierung sei nämlich nicht bekannt gewesen, dass es eine Stellungnahme vom Landratsamt gibt, die den Thumsee als Erholungsgebiet ausweist. Lung musste Grübl mehrmals darauf hinweisen, sich kurz zu fassen und nicht schwer verständlich aus Akten zu zitieren. „Ich habe das Wort“, wurde Grübl laut, woraufhin Lung entgegnete, dass er das Wort erteile und es auch entziehen könne. Da Lung der Weisung folgen will, warf Grübl ihm vor: „Auf einmal geben Sie klein bei!“

Lung gab zu bedenken, dass er auf Recht und Gesetz vereidigt sei und einer staatlichen Behörde Folge zu leisten habe. Die Regierung habe sehr wohl von der Stellungnahme des Landratsamtes gewusst, da er sie selbst in einem Schreiben darauf hingewiesen habe. Es werden in der Weisung aber noch viele andere Mängel genannt, denen entgegenzutreten er nicht imstande sei: „Wir können nicht mit dem Kopf durch die Wand.“

Michael Nürbauer (Grüne) hielt es auch für den richtigen Weg, fristgerecht zu klagen und die Schilder gegen andere wie „Lieferverkehr frei“ zu ersetzen. Lung wandte ein, dass nicht die Beschilderung bemängelt wurde, sondern die Verordnung. Die Stadt habe weder Gutachten noch eine Ermessensentscheidung. „Wie wir das im Klagenwege entkräften sollen, da fehlt mir die Phantasie.“

Versöhnliche Töne stimmte Dr. Pia Heberer (Grüne) an. Einig sei man sich, dass der Schwerlastverkehr unerwünscht ist. „Die Regierung will uns grundsätzlich nichts Böses. Es macht keinen Sinn zu klagen, das wird nur Geld kosten. Das Geld sollten wir lieber nutzen um zu schauen, was für Möglichkeiten uns die Regierung gegeben hat.“

Grübl teilt gegen Österreich und die Regierung aus

Grübl setzte erneut an: „Wir werden von den Österreichern ständig ausgehebelt.“ Und die Regierung von Oberbayern habe keine Ahnung. Das schlechte Reden über die Regierung war Lung dann zu viel: „Wenn Sie das noch mal tun, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.“

Bei einer Klage droht das Ende – besser eine neue Anordnung

Evi Ludewig von der Stadtverwaltung erklärte: „Sollten wir jetzt mit einem Rechtsbehelf scheitern, ist die Hürde wieder größer. Wir riskieren das Ende.“ Sinnvoller sei es, es jetzt besser zu machen und den Sachverhalt neu aufzubereiten. Dem stimmte auch Hans Hartmann (CSU) zu: „Besser ist es, wir machen es jetzt fundierter.“

Friedrich Hötzendorfer hielt es zwar für möglich zu klagen. Da aber die Verwaltungsgerichte viel Wert auf Ermessensentscheidungen legen und keine vorhanden sei, tendiere er eher dazu, dem Fraktionskollegen Grübl nicht zu folgen. Lung fasste schließlich zusammen, dass man sich zeitnah über alternative Maßnahmen Gedanken machen müsse und „ob wir mit einer neuen Anordnung mehr Erfolg haben.“

Grübl beantragte zum Schluss, dass Klage gegen die fachaufsichtliche Weisung erhoben und beim Verwaltungsgericht eingereicht werden soll. Der Antrag bekam lediglich vier Fürstimmen und wurde somit mehrheitlich abgelehnt. Die öffentliche Sitzung endete mit dem wütenden Satz Grübls: „Dann macht’s euren Scheißdreck selber.“

mf

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