14 Vorstrafen und „italienisches Paket“ in Laufen
Mit gefälschten Unterlagen direkt zur Polizei – Mann (68) schrammt knapp an Haftstrafe vorbei
Gefälschter Führerschein, falschen Meldeschein und getürktes Schreiben: Ein Koch wollte eine Bestätigung seiner Bescheinigung. Stattdessen führte er damit die Polizei auf seine eigene Spur.
Bad Reichenhall/Laufen – 1200 Euro hat der Pidinger für das ganze „italienische Paket“ bezahlt. Mit dabei ein gefälschter Führerschein, der falsche Meldeschein einer italienischen Gemeinde und das ebenso gefälschte Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts an eine Anwaltskanzlei. Das Besondere in diesem Fall: der Koch wandte sich damit an die Polizeiinspektion Bad Reichenhall, um sich eine Bestätigung zum Führen von Kraftfahrzeugen abzuholen. Nun stand der 68-Jährige wegen dreifacher Urkundenfälschung in Laufen vor Gericht. Dort warf Verteidiger Hanns Barbarino dem Polizeibeamten Täuschung vor.
„Wir hatten gerade Stress in der Dienststelle“
Der Angeklagte will die Unterlagen via Internet bereits im Jahr 2022 bestellt, aber nicht genutzt haben. Er war nicht der Einzige, denn bundesweit sollen inzwischen mehr als 500 solcher Fälle bekannt geworden sein. Den Vorgang bestritt der Anwalt nicht, wohl aber die Intention. „Eine Bestätigung durch einen Polizeibeamten? Wie soll das gehen? Das kann der gar nicht“, stellte Barbarino fest, nachdem sein Mandant erklärt hatte, er habe zunächst schon auf die Richtigkeit der Unterlagen vertraut, dann aber den „Fake“ erkannt und sei aus Sorge um den möglichen Missbrauch seiner Daten durch die Hintermänner „mit reinem Gewissen“ zu einem ihm bekannten Beamten gegangen.
„Wir hatten gerade Stress in der Dienststelle“, schilderte der 55-jährige Beamte den Besuch des Pidingers, weshalb man auf die Schnelle Kopien der Unterlagen angefertigt habe. Sicher war sich der Zeuge aber, dass der Angeklagte ein „Bestätigung“ haben wollte, nachdem er einen Job als Ausfahrer in Aussicht hatte. Der Polizist hatte daraufhin beim Kraftfahrbundesamt und bei der italienischen Gemeinde ermittelt. „Alles gefälscht“, sagte der Zeuge, der den Angeklagten darauf aufgefordert hatte, die Originalunterlagen in die Dienststelle zu bringen.
„Sie kommen aus der Haft und nur drei Wochen später passiert das“
„Zu dem Zeitpunkt war ein Verfahren schon am Laufen“, meinte der Verteidiger und warf dem Beamten „Täuschung“ vor. Der bestätigte auf Nachfrage, dass der Angeklagte nicht um die Fälschungen gewusst habe. „Er wollte eine Bestätigung“, blieb der Zeuge dabei, worauf ihn der Koch anherrschte: „Bleib bei der Wahrheit! Das ist eine Gemeinheit, du willst mich reinreiten.“ Daraufhin widersprach Barbarino der Verwertung der Zeugenaussage, ebenso der Verwertung der Originalunterlagen, da diese in „nichtrechtmäßiger Weise“ in den Besitz der Inspektion gelangt seien.
Der Angeklagte hat 14 Vorstrafen, darunter eine lange Liste an Bewährungen, die zweimal widerrufen wurden. Zuletzt musste er eine nichtbezahlte 500-Euro-Auflage absitzen. „Sie kommen aus der Haft und nur drei Wochen später passiert das“, blickte Tobias Streifinger auf das Geschehen. Nicht abnehmen wollte der Sitzungsvertreter der Staatsanwalt die Version des Pidingers: „Wenn ich um den Betrug weiß, erstatte ich Anzeige und frage nicht nach einer Bestätigung.“ Streifinger beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er nicht mehr zur Bewährung aussetzen wollte.
„Wieder einsperren, wäre ein Wahnsinn“
Der Verteidiger verwies auf einen „Parallelfall“ in Altötting, wo das Gericht auf Freispruch entschieden hatte. Den wollte Barbarino aus „Verwertungsgründen“ auch hier. „Er geht mit den Unterlagen selbst zur Polizei“, beschrieb er das „unkluge“ Verhalten seines Mandanten, der laut Polizist ja „ein ganz Netter“ sei. Eine unbedingte Freiheitsstrafe sei übertrieben, weshalb der Verteidiger „hilfsweise“ eine Geldstrafe beantragte. „Wieder einsperren, wäre ein Wahnsinn“, erklärte der Pidinger in seinem Schlusswort.
Christian Daubner hatte keinen Zweifel am „Gebrauch der drei gefälschten Urkunden. Er wollte täuschen.“ Dazu eine Strafliste wie „selten gesehen“. Trotz „erheblicher Bedenken“ urteilte der Richter „gerade noch“ auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro, in Summe also 3000 Euro. Daubner verschwieg nicht, dass bei einer Freiheitsstrafe „eine Bewährung nicht mehr zu rechtfertigen wäre.“
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