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Abholung von Speisen auch nach 20 Uhr wieder erlaubt

Anwalt kippt Allgemeinverfügung für Abhol- und Lieferservice im Berchtesgadener Land

Anwalt Lukas Maushammer
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Der Besitzer des Restaurants „Bonami“ in Freilassing wandte sich an Anwalt Lukas Maushammer.

Freilassing - Rechtliche Schritte gegen die am Dienstag, den 20. Oktober, in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land haben jetzt einen ersten Erfolg, das Abholen von Essen ist ab sofort auch wieder nach 20 Uhr erlaubt.

Der Besitzer des Restaurants „Bonami“ in der Münchener Straße 12 in Freilassing hatte sich an Anwalt Lukas Maushammer gewandt. „Bereits am Mittwoch wurde von uns die Anfechtungsklage nebst Eilantrag bei dem zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht“, so Maushammer. Die Begründung:

Ein Abhol- und Lieferservice läuft dem legitimen Zweck der Allgemeinverfügung nicht zuwider, sondern unterstützt diesen gerade. Mit der angeordneten Sperrstunde bestehe die Gefahr, dass sich vor Restaurants Warteschlangen bilden, was wiederum dem Zweck der Allgemeinverfügung zuwiderlaufen würde. Der abendliche Hauptumsatz eines Lieferservice ergibt sich in der Regel nach 20 Uhr. „Die Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz wird daher unverhältnismäßig eingeschränkt“, so der Anwalt.

Wegen dieses Eilantrags änderte das Landratsamt bereits in der Nacht auf heute, Freitag, die Allgemeinverfügung ab. Die Regelung, nach welcher jedwede Form eines Abhol- und Lieferservice ab 20 Uhr einzustellen war, wurde ersatzlos gestrichen, die angefochtene Verfügung habe kaum drei Tage Bestand gehabt. „Das heißt, ab sofort können sämtliche Gastronomiebetriebe im Berchtesgadener Land auch wieder nach 20 Uhr einen Abhol- und Lieferservice für mitnahmefähige Speisen anbieten“.

Das Restaurant Bonami und Maushammer haben sich mit dem Begehren also schnell durchgesetzt, „davon profitieren nun auch alle anderen Gastronomiebetriebe im Landkreis Berchtesgadener Land“. Beide legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass sie nicht ab der grundsätzlichen Notwendigkeit beschränkender Regelungen in der aktuellen Ausnahmesituation zweifeln.

hud

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