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„Kurztrip“ im Cadillac endet in Laufen

„Urlaub mit Freunden“: Schleuser (40) scheitert vor Gericht mit hanebüchener Geschichte

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein vermeintlicher Ausflug unter Freunden endet vor Gericht. Ein 40-jähriger Ukrainer versucht, seine dubiose Rolle in einer Schleuseraktion zu verschleiern. Doch die Beweise sprechen eine andere Sprache.

Walserberg/Laufen – Ein Kurztrip mit Freunden soll es gewesen sein. Drei Ukrainer und zwei Araber im Cadillac und im Lincoln waren vor knapp zwei Jahren auf dem Weg nach Budapest gewesen. Und siehe da: unterwegs erreichte sie die Anfrage, ob sie nicht einige Ukrainer mit zurück nach Deutschland nehmen könnten. Die nächste Überraschung: diese Ukrainer entpuppten sich als Syrer. Das war nur der Beginn einer abstrusen Geschichte, die der 40-jährige in Deutschland lebende Ukrainer im Laufener Amtsgericht präsentierte. 

Angeklagter beharrt auf Urlaubsfahrt

Nach einem betrunkenen Abend in Budapest sollen Valerie P. und sein Sohn eines Morgens mit Cadillac und Lincoln verschwunden und auf dem Weg nach Deutschland gewesen sein. Der Angeklagte selbst erzählte, er sei mit den beiden Arabern im Flixbus nach München zurückgekehrt. Er, als Besitzer der beiden Fahrzeuge, will von der Fahrt nichts gewusst haben; die Autoschlüssel sollen griffbereit auf dem Nachtkästchen im Hotel gelegen sein. 

Der 51-jährige Ukrainer, der dann als Fahrer des Cadillacs am Grenzübergang Walserberg mit den fünf Syrern, einer davon im Kofferraum, kontrolliert worden war, saß jetzt als Zeuge im Amtsgericht. Der Mann, der selbst als Schleuser bereits zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden war, machte uneingeschränkt den angeklagten Autobesitzer für das Geschehen und die Organisation verantwortlich. Sein Sohn sei mitgefahren, weil es sich mit Handys nicht so auskenne. Der sei dann im Lincoln vorausgefahren und an der Grenze unkontrolliert geblieben. 

Nach dem Gehörten bat Rechtsanwalt Falko Hübner um ein „Rechtsgespräch“ und möglichst um eine Verständigung. Eine solches Angebot gab es im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten. Das fiel eher wortkarg aus. Der 40-Jährige blieb dabei, dass er keinem Geld versprochen, es sich wirklich um eine Urlaubsfahrt gehandelt und sich alles andere so ergeben habe. Kein wirkliches Geständnis also, und dennoch entließ Richterin Ann Kathrin Strübing die restlichen vier Zeugen.

Nach Strafmaß Versprechen: „Nie wieder“

Staatsanwalt Vitus Auer hatte keinen Zweifel, dass der angeklagte Ukrainer „Organisator der Aktion“ gewesen sei. Auer blieb im zuvor abgesprochenen Strafrahmen und beantragte 16 Monate zur Bewährung. Verteidiger Hübner verschwieg nicht, dass er solche Geschichten schon öfter gehört habe, betonte aber auch, dass sein Mandant nichts von der Person im Kofferraum gewusst haben könne. Hübner erachtete 12 Monate für angemessen, die Einziehung des Fahrzeugs mit einem Zeitwert von 12.000 Euro „wäre ein Übermaß zur Strafe“. 

Doch die Strafrichterin zog das Schleuserfahrzeug „als Tatmittel“ ein und entschied auf 14 Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der Ukrainer, der mit Frau und Kind in Nordrhein-Westfalen von Sozialhilfe lebt, beteuerte in seinem Schlusswort, dass er die Gesetze hierzulande noch nicht so kenne. Er schätze Deutschland sehr und wolle hier arbeiten. Sein Versprechen: „Nie wieder.“ 

hhö

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