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Berufungprozess ab Ende September

Jens Lehmann wegen Kettensägen-Vorfall am Starnberger See erneut vor Gericht

Fortsetzung Prozess gegen Jens Lehmann
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Der wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagte ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann geht zu Prozessbeginn gegen ihn an den wartenden Journalisten vorbei.

Die als Kettensägen-Prozess bekanntgewordene Verhandlung geht in die nächste Runde: Am Landgericht München II geht es für Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann Ende September wieder vor Gericht.

München – Der Berufungsprozess in dem Fall soll am 27. September beginnen, vier Verhandlungstage wurden angesetzt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Urteil könnte demnach am 11. Oktober fallen.

Jens Lehmann wird unter anderem zur Last gelegt, mit einer Kettensäge einen Dachbalken von einer Garage seines Nachbarn am Starnberger See angesägt zu haben. Das Amtsgericht Starnberg hatte den 54-Jährigen am 22. Dezember 2023 wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt - also insgesamt 420.000 Euro.

Jens Lehmann wird verurteilt und geht in Berufung

Die Richterin begründete das Urteil unter anderem damals damit, dass sich Lehmann „durchgängig als Opfer der Justiz“ bezeichnet hatte. Der ehemalige deutsche Nationaltorhüter sei „jedoch nicht Opfer, er ist Täter“. Zudem habe er vor Gericht „hanebüchene Geschichten“ zu seiner Verteidigung vorgebracht. Dennoch sah die Richterin von einer Freiheitsstrafe ab und verurteilte Lehmann zu einer Gefängnisstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine solche von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess - oder sie landeten vor Gericht.

Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs gefordert und hielt für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro für angemessen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden. 

fgr/dpa

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