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Nach Mord eines Asylbewerbers

Innenminister Herrmann: Panne von Arnschwang kein Systemfehler

Nach Behördenpanne: Innenminister Herrmann spricht von Einzelfall.
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Nach Behördenpanne: Innenminister Herrmann spricht von Einzelfall.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht in der Behördenpanne von Arnschwang einen Einzelfall. „Es ist kein Systemfehler“, sagte Herrmann.

München - Das Verwaltungsgericht München hatte den Mann, der in Arnschwang in der Oberpfalz ein fünfjähriges Kind erstach, 2014 als gemeingefährlich eingestuft. Die Regierung der Oberpfalz kannte dieses Urteil aber nicht, als der Mann in Arnschwang aufgenommen wurde.

Herrmann sagte am Freitag, er könne zwar den Ablauf in dem konkreten Fall nicht beurteilen. Die Regel sei jedoch: „Jedes Urteil, das einen Asylbewerber betrifft, egal in welchem Verfahren, ist in seine Ausländerakte aufzunehmen. Damit hat jede weitere Behörde, die später mit dem Ausländer zu tun hat, automatisch alle entsprechenden Vorgänge in den Akten.“ Herrmann ergänzte: „Wieso - von dem, was ich auch nur gehört habe - dieses Urteil nicht in dem Akt war, den die Regierung der Oberpfalz hatte, kann ich nicht beurteilen.“ Das müssten nun die betroffenen Stellen und Mitarbeiter nachvollziehen.

Der 41-jährige Afghane hatte am vergangenen Samstag in einer Flüchtlingsunterkunft einen fünfjährigen Buben erstochen und dessen Mutter schwer verletzt. Motiv soll gewesen sein, dass er sich vom Lärm spielender Kinder belästigt fühlte. Die Polizei erschoss den Mann.

dpa

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