Soforthilfen für Bürger, Landwirtschaft und Wirtschaft
Söder: Bayern stellt 100 Millionen Euro „plus X“ an Flut-Hilfen bereit
Noch sind die wirtschaftlichen Schäden der Flut in Bayern nicht zu beziffern. Die Staatsregierung schnürt aber bereits ein erstes Hilfspaket.
München – Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag (4. Juni) den Helfern der Hochwasserkatastrophe gedankt und Soforthilfen für die Betroffenen beschlossen. Seit dem Nachmittag des 31. Mai durchzieht eine Hochwasserkatastrophe den Freistaat Bayern. Insgesamt haben bislang 17 Landkreise und kreisfreie Städte den Katastrophenfall festgestellt. Rund 60.000 Einsatzkräfte stellen sich den Wassermassen entgegen, ca. 6.600 Personen wurden evakuiert. Bis jetzt sind in Bayern drei Todesopfer zu beklagen. Ihnen und ihren Angehörigen gilt das Gedenken und die Anteilnahme der Staatsregierung.
Bayern stellt 100 Millionen Euro „plus X“ an Flut-Hilfen bereit
Die Staatsregierung dankt allen Einsatzkräften aus Bayern und den anderen Bundesländern, der Polizei, den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, dem THW und der Bundeswehr sowie den vielen spontanen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr herausragendes Engagement. Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle zu verheerenden Schäden. Angesichts der enormen Schäden stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt bis zu 100 Mio. Euro bereit.
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung. Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt, bei Versicherbarkeit mit einem Abschlag von 50 %. Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt, ebenfalls mit einem Abschlag von 50 % bei Versicherbarkeit. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
So können Sie die Soforthilfen beantragen
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis zu 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unterstützung für in existenzielle Notlage geratene Bayern
Die Staatsregierung unterstützt auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.
Die Staatsregierung beauftragt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, im Wege des Notbewilligungsrechts unter Einbindung des Bayerischen Landtages die notwendigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen umgehend zu schaffen.
Söder erwartet Hilfe vom Bund
Der Freistaat erwartet, dass der Bund der vom Bundeskanzler zugesagten Solidarität Taten folgen lässt. Die Staatsregierung fordert den Bund insbesondere auf, sich hälftig an den Kosten des Soforthilfeprogramms des Freistaats zu beteiligen, sich für Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds einzusetzen und auf Erstattung von Auslagen von THW, Bundespolizei und Bundeswehr zu verzichten.
Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.
mh/Bayerische Staatsregierung