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Razzien gegen „Reichsbürger“

Geplante Lauterbach-Entführung: Mann aus Oberbayern festgenommen

Demonstration von Reichsbürgern in Potsdam
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Reichsbürger (Symbolbild)

Die Polizei hat in mehreren Bundesländern Wohnungen sogenannter Reichsbürger durchsucht und Verdächtige verhaftet.

Berlin/Wolfratshausen - Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, ein in Wolfratshausen festgenommener Beschuldigter habe sich bereit erklärt, sich an der geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu beteiligen und dafür in Kroatien Schusswaffen zu besorgen. Andere Mitglieder der mutmaßlichen Terrorgruppe „Vereinte Patrioten“, die einen Umsturz geplant haben soll, stehen bereits vor Gericht.

dpa

Die Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft München im Wortlaut:

Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), vollzog heute (10. Oktober 2023) im Rahmen einer konzertierten bundesweiten Aktion zeitgleich mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie den Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Stuttgart in Wolfratshausen einen Haftbefehl und Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung des Hochverrats gegen den Bund gemäß §§ 129 Abs. 2, 129a Abs. 5, Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 83 Abs. 1 StGB. Weitere Durchsuchungen wurden in Baden- Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gegen mehrere weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer dieser terroristischen Vereinigung unter der Federführung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchgeführt.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Vereinigung spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengetreten ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck verfolgten ihre Mitglieder einen mehrstufigen Plan.

Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner plante die Vereinigung, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen.

Dabei nahmen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf. Die öffentlichkeitswirksame Entführung eines hohen Repräsentanten der amtierenden Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Vereinigung die Entschlossenheit und Leistungsfähigkeit der Gruppierung verdeutlichen. Hiervon erhofften sich die Tatbeteiligten die Unterstützung von Teilen der bestehenden staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei und des Militärs, und die Anerkennung der neu gebildeten Regierung im In- und Ausland.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen wurden bereits im April und Oktober 2022 mehrere Tatverdächtige, unter denen sich nach den bisherigen Ermittlungen auch die Rädelsführer der terroristischen Vereinigung befanden, von Beamten der rheinland-pfälzischen Polizei festgenommen.

Während der heutigen Ermittlungsmaßnahmen hat das Landeskriminalamt Bayern im Auftrag des Generalstaatsanwalts in München den Beschuldigten aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichtes München in Wolfratshausen festgenommen und zugleich den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Dem Beschuldigten, der sich nach den Plänen der Gruppierung bereit erklärt haben soll, sich bei der geplanten Entführung des Bundesministers für Gesundheit zu beteiligen und dafür in Kroatien Schusswaffen zu besorgen, wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129 Abs. 2, 129a Abs. 5, Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach § 83 Abs. 1 StGB zur Last gelegt.

Pressemeldung Generalstaatsanwaltschaft München

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