Ukraineflüchtlinge: Turnhallen vermeiden
So viele Kriegsflüchtlinge sind im Berchtesgadener Land bislang offiziell registriert
Die Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Turnhallen will der Landkreis vorerst vermeiden – „solange es möglich ist” – heißt es aus der Behörde.
Berchtesgadener Land – Bislang sind 189 Flüchtlinge in Unterkünften, die von Bürgern aus dem Berchtesgadener Land angeboten wurden, untergekommen. Darunter fallen auch Ferienwohnungen und Hotels. 41 weitere sind in dezentrale Unterkünfte eingezogen. „Großzügig” sei die Zurverfügungstellung längerfristigen Wohnraums, heißt es von Behördenseite.
Die tatsächliche Anzahl untergekommener Flüchtlinge kann das Landratsamt derzeit nicht beziffern. Erst wenn eine Erfassung bei den Einwohnermeldeämtern erfolgt ist, werden die Personen registriert, die etwa bei Bekannten und Verwandten Unterschlupf gefunden haben.
Die Einwohnermeldeämter sind angewiesen, neu registrierte Personen der Ausländerbehörde zu melden, damit das Landratsamt Berchtesgadener Land einen Überblick erhält, wie viele ukrainische Flüchtlinge sich tatsächlich längerfristig im Landkreis aufhalten.
Erste Flüchtlinge in der ehemaligen zentralen Asylbewerberunterkunft Bischofswiesen
Unter den Flüchtlingen gibt es auch solche, die sich nur vorübergehend hier aufhalten und in andere Bundesländer oder andere EU-Staaten zu Bekannten oder Verwandten weiterreisen wollen. Mittlerweile sind nach Informationen von BGLand24.de auch die ersten Kriegsflüchtlinge in der ehemaligen zentralen Asylbewerberunterkunft in Bischofswiesen aufgenommen worden. Insgesamt sind 41 Personen in dezentralen Unterkünften untergebracht worden.
Alle von der Regierung von Oberbayern zugewiesenen ukrainischen Flüchtlinge konnte der Landkreis bislang unterbringen und auch mit längerfristigem Wohnraum versorgen. Wegen des angespannten Wohnungsmarktes, und weil der Flüchtlingszustrom ungebrochen groß ist, sucht die Landkreisverwaltung auch weiterhin nach Unterkünften und Unterbringungsmöglichkeiten, die längerfristig angemietet werden können. Turnhallen und ähnliche Gebäude will man zunächst nicht zur Unterbringung anbieten, solange es anderweitig möglich ist.
Den Ukraineflüchtlingen stehen nach ihrer Ankunft und der Registrierung direkt Leistungen nach Paragraf 3, Asylbewerberleistungsgesetz, zu, die über die Asylbewerberleistungsbehörde des Landratsamtes organisiert werden.
kp