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An deutsch-österreichischer Grenze

Bayerischer Flüchtlingsrat wirft Bundespolizei illegale Pushbacks vor - auch in Freilassing

Beamte der Bundespolizei
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Beamte der Bundespolizei.

Der Bayerische Flüchtlingsrat erhebt gemeinsamen mit den Organisationen Pushback Alarm Austria und Border Violence Monitoring Network schwere Vorwürfe gegen die Bundespolizei in Bayern. Diese soll Geflüchtete an der deutsch-österreichischen Grenze unrechtmäßig zurückgewiesen haben. Unter anderem in Freilassing.

München - Die Vorwürfe stützen sich nach Angaben des Flüchtlingsrates auf sechs Fälle, bei denen Schutzsuchende aus Syrien im Zeitraum zwischen November und Dezember 2022 bei polizeilichen Kontrollen in Freilassing, Passau und München aufgegriffen worden waren.

Ohne Asylverfahren wieder zurück nach Österreich?

Demnach hätten die betroffenen Personen gegenüber den Beamten mehrfach und auch im Beisein von Dolmetschern bekräftigt, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen. Dennoch seien sie laut Flüchtlingsrat ohne die Einleitung eines regulären Asylverfahrens meist am darauffolgenden Tag nach Österreich zurücktransportiert worden.

In der Pressemitteilung kommt unter anderem ein junger Familienvater aus Syrien zu Wort. Er spricht über seine Ankunft in Freilassing: „Ich habe den Kriegsdienst unter dem Assad-Regime verweigert und den lebensgefährlichen Weg bis nach Deutschland auf mich genommen, weil alle meine nahen Bezugspersonen hier leben. Ich war fassungslos, als mir die Beamten in Freilassing sagten, ich würde eine Strafe bekommen und sogar ins Gefängnis gehen, wenn ich nochmals versuchen würde, nach Deutschland einzureisen.“

Weiter teilte der Flüchtlingsrat mit, dass es laut Bundespolizei 2022 an der bayerisch-österreichischen Grenze zu 22.824 unerlaubte Einreisen gekommen sei. Nur in zwölf Prozent der Fälle seien die Asylgesuche aufgenommen worden. Bei 68 Prozent der Zurückgewiesenen habe es sich um Personen aus Asylherkunftsländern gehandelt.

Der Flüchtlingsrat bemängelte darin ein Missverhältnis. In Zahlen habe es im November und Dezember „bloß 20 beziehungsweise 12 Asylgesuche gegeben - bei 3077 beziehungsweise 2107 aufgegriffenen Menschen.“

Herbe Kritik an Bundespolizei

Katharina Grote vom Flüchtlingsrat äußerte herbe Kritik an der Bundespolizei: „Wie kann es sein, dass es tausende Personen aus Hauptherkunftsländern es bis an die deutsche Grenze schaffen und dann, angeblich ohne Asylgesuch, zurückgeschoben werden?“

Man spreche bei der deutsch-österreichischen Grenze von einer EU-Binnengrenze, an der es trotz des Gebots der Aufhebung von Grenzkontrollen im Schengenraum seit 2015 fortlaufend Grenzkontrollen gebe. „Offensichtlich führt die Polizeipräsenz jedoch nicht zu Rechtssicherheit, ganz im Gegenteil“, so Grote weiter.

Wie der Rat weiter mitteilt, sei die Bundespolizei verpflichtet, eine schutzsuchende Person an das Bundesamt für Migration (BAMF) und Flüchtlinge weiterzuleiten. Dieses entscheide, ob Deutschland oder ein anderes EU-Mitglied für das Asylverfahren zuständig sei. Dieser Ablauf wird in der EU durch die Dublin-III-Verordnung geregelt.

Das sind die Dublin-Regeln

Die europäischen Dublin-Regeln sehen im Prinzip vor, dass jeder in dem EU-Staat, in dem er zuerst registriert wird, seinen Asylantrag stellen muss. Manche Asylbewerber vermeiden eine Registrierung deshalb, etwa in Italien oder Griechenland. Das hat vor allem zwei Gründe: Entweder, jemand möchte wegen Verwandten oder Freunden nach Deutschland. Oder er oder sie erhofft sich hier bessere Chancen auf einen gut bezahlten Job beziehungsweise eine bessere Versorgung durch den Staat. In Griechenland etwa sind die Bedingungen selbst für anerkannte Flüchtlinge schwierig.

Bundespolizei reagiert

Die Bundespolizeiinspektion München reagierte auf die Vorwürfe vonseiten der NGO. Wie die Salzburger Nachrichten mit Berufung auf die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilten, verwies ein Sprecher auf die gängige Rechtspraxis. „Wird gegenüber der Bundespolizei ein Schutzersuchen vorgebracht, wird die Person gemäß Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt und anschließend an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Die Prüfung des Schutzersuchens obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)„ hieß es.

fgr/dpa/Pressemeldung Bayerischer Flüchtlingsrat

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