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"Berufliche Routine" als Erklärung

Angeklagter gesteht Fehlverhalten: Seine Erklärung an die Opfer

Prozess Zugunglück von Bad Aibling
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Prozess zum Zugunglück von Bad Aibling

Traunstein/Bad Aibling - Der angeklagte Fahrdienstleiter richtete sich mit einer Erklärung direkt an die Opfer und Hinterbliebenen und gestand sein Fehlverhalten.

Das Wichtigste im Überblick: 

  • Der Angeklagte  wandte sich mit einer Erklärung an die Opfer und Hinterbliebenen
  • Er gab sein Fehlverhalten zu
  • Seine Verteidigung erklärte die falsche Signalgebung mit "beruflicher Routine" 
  • Die Betätigung des Notrufes habe er als Fahrdienstleiter regelmäßig üben müssen 

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Rechtsanwalt Thilo Pfordte erklärte nach der Anklageverlesung: „Für den Angeklagten ist es wichtig dass er zu Beginn eine kurze Erklärung abgeben kann.“

Nun spricht der Angeklagte und wendet sich dabei stehend an die Angehörigen. Nach eigenen Aussagen fällt ihm das nicht: "Ich weiß, dass ich am 9.2. große Schuld auf mich geladen habe. Das kann ich nicht mehr rückgängig machen kann, Sie haben durch mein Fehlverhalten großes Leid erfahren. Ich werde es genauso lange mittragen." 

Er sei in Gedanken bei den Angehörigen und hofft, dass sie das aufarbeiten können.

Rechtsanwältin Ulrike Thole ergreift nun das Wort: "Die Dienstverfehlungen werden vom Angeklagten eingeräumt. Er habe aus beruflicher Routine heraus bereits das grüne Signal erteilt. Er weiß auch dass er den Notruf falsch bedient hat und räumt ein dass er das Handyspiel 'Dungeon Hunter 5', ein Mittelalter-Rollenspiel, gespielt hat."

Angeklagter wolle nur Fragen beantworten

Die Verteidigung gibt an, dass der Angeklagte im Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, er stehe aber für Fragen aus dem Gericht zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thilo Pfordte erklärte, dass sein Mandant die Sorgfaltspflichtverletzung eingestehe.

Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs begann daraufhin Fragen zu den persönlichen Verhältnissen des Fahrdienstleiters zu stellen. Ferner wollte er wissen, wie oft die Betätigung des Notrufes geübt wurde. Die Antwort: regelmäßig.

Arbeitsvertrag mit der Deutschen Bahn endet zum 31. Dezember

Zum 31. Dezember 2016 scheidet er einvernehmlich aus dem Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Bahn aus. Der Angeklagte, aufgewachsen in Rosenheim, habe nach eigener Aussage im Schichtdienst gearbeitet. Die Schichten gehen von 5.00 Uhr bis 13.30 Uhr oder von 13.30 bis 0.00 bzw. 0.30 Uhr.

jb

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