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Bei Vernehmungen bestritt er das zunächst

Minuten-Zeitstrahl: Wann spielte der Angeklagte noch mit seinem Handy?

Prozess Zugunglück von Bad Aibling
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Der Angeklagte betrat hier den Gerichtssaal in Traunstein.

Traunstein/Bad Aibling - Anhand eines Zeitstrahls wurden im Verlauf des Prozesses die relevanten Handlungen im Handyspiel und das Verhalten als Fahrdenstleiter dargestellt.

LIVE-TICKER zum Prozess Zugunglück Bad Aibling

4.45 Uhr: Der Dienst des Angeklagten beginnt. 

5 Uhr: Hier erfolgte der erste Eintrag in das Fernsprechbuch, weitere Einträge in verschiedenen Bücher folgen. 

5.11 Uhr: Der Angeklagte startete das Handyspiel, ein Fantasy-Rollenspiel, das nur online gespielt werden kann.

6.30 Uhr: Die Sturmwarnung aufgehoben. 

6.38 Uhr: Der Angeklagte kauft im Shop des Spiels laut Aussage des Zeugen aktiv etwas. Zu diesem Zeitpunkt passiert der erste Fehler. Er erteilt dem Zug aus Kolbermoor die freie Ausfahrt aus Kolbermoor. 

6.40 Uhr: Der Fahrdienstleiter tätigte er die letzten Spielhandlungen. Er kehrte daraufhin in das Hauptmenü zurück. 

6.45 Uhr: Bis um diese Uhrzeit war das Spiel noch geöffnet. Ob er bis zu diesem Zeitpunkt noch gespielt hat, sei nicht nachzuvollziehen. 

6.46 Uhr: Der erste Notruf wurde abgegeben

Zwischen dem Absetzen des Notrufs und der Kollision vergehen 36 Sekunden. Der eine Zug war zu diesem Zeitpunkt 870 Meter von der Kollisionsstelle entfernt, der andere 959 Meter. Beide Triebwerkführer reagierten noch mit einer Notbremsung.

6.47 Uhr: Der zweite Notruf ging raus. 

Das Handyspiel als Gegenstand der Ermittlungen

Nachdem der Angeklagte sich selber in der Verhandlung nicht äußern möchte, wurde der Beamte der Kriminalpolizei von Richter Fuchs nun zu den polizeilichen Vernehmung des Fahrdienstleiters befragt. 

Der Zeuge sagte aus, dass bei der ersten Befragung am 15. Februar das Handy noch nicht Gegenstand der Vernehmung gewesen sei. Zum Sondersignale habe der Angeklagte gesagt: "Ich hätte mich vergewissern sollen, dass die Strecke frei ist, das habe ich nicht getan."

Bei einer weiteren Vernehmung habe der Angeklagte angegeben, dass er das Handyspiel kenne, das Telefon jedoch nur im Raum gelegen habe. Seine Ehefrau hätte die Vermutung geäußert, dass das Handy auch gehackt worden sein könnte.

Hintergrund: Handy am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt, was ist verboten?

jb

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