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Wer innerhalb der 18-Monatsfrist kein Software-Update auf seinen vom Dieselskandal betroffenen VW gespielt hat, muss bald mit einer Zwangsstillegung rechnen.
Am 18. September 2015 veröffentlichte die amerikanische Umweltbehörde EPA ihre Vorwürfe gegen den VW-Konzern: Die Abschaltvorrichtungen in den Diesel-Fahrzeugen wären illegal und dienten dazu US-Abgasnormen zu umgehen.
Software-Updates sollen Probleme lösen
Auch in Europa zugelassene Autos sind von dem Skandal betroffen - allen voran der VW Amarok, dessen Rückruffrist schon im Juli 2017 abgelaufen war. Bis dahin mussten alle Modelle mit einem Software-Update ausgestattet werden, welches die manipulierten Autos sauber machen soll.
Insgesamt 750 verschiedene Software-Updates soll VW programmiert haben, um die zahlreichen betroffenen Kombinationen aus Modell, Getriebe und Ausstattung zu "bereinigen". Nach langen Testphasen wurden diese schließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen. Nur beim 1,6-Liter-Diesel wäre zusätzlich noch ein Strömungsleiter im Ansaugtrakt notwendig, heißt es vom Hersteller.
Software-Updates: Nächte Frist läuft im Februar ab
Doch schon im Februar 2018 laufen die nächsten Fristen ab: Betroffen sind dieses Mal Varianten mit einem 2.0 TDI von Tiguan, Caddy, Golf und Passat sowie Audi A4, A5, Q5 und A6.
Insgesamt sind 200.000 Fahrzeuge müssen mit dem Software-Update bespielt werden - sonst droht die Stilllegung. Denn alle großen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS bestätigten auf Nachfrage des News-Portals Bild, dass es ohne das Update keine HU-Plakette mehr gibt.
Dieselskandal: Sind die Software-Updates schädlich für Bauteile des Fahrzeugs?
Trotzdem weigern sich viele Autobesitzer die umstrittenen Software-Updates durchzuführen: Zum einen, weil die Fahrzeuge nicht mehr in ihren vorherigen Zustand zurückversetzt werden können und weil das Update oftmals unerwartete Folgeschäden mit sich bringt.
So vertritt beispielsweise die Kanzlei des Rechtsanwalts Ralf Stoll aus Lahr nach eigenen Angaben 10.000 VW-Kunden, die sich vom Konzern betrogen fühlen. Es wird von liegengebliebenen Autos berichtet und Fahrzeugen, die nicht mehr anspringen wollen - alles kurz nach dem Update.
"Es geht hier um eine völlig untaugliche und das Fahrzeug schädigende Software", meint Stoll, der die Vorgehensweise der Prüforganisationen für unverständlich hält, gegenüber der Bild.
Denn die Updates sorgen offensichtlich dafür, dass andere Bauteile des Fahrzeugs, wie etwa das Abgasrückführungsventil und der Dieselpartikelfilter, stärker beansprucht werden. Zwar tauscht VW betroffene Teile aus, jedoch wird jeglicher Zusammenhang mit dem Update abgestritten.
Immerhin sind mehrere Landgerichte und auch das Oberlandesgericht München auf diese Probleme aufmerksam geworden. Letzteres ließ im Juni 2017 in einer Verfügung verlauten: "Der Senat ist nicht davon überzeugt, dass das angebotene Software-Update eine ausreichende Nacherfüllung darstellt."
In Essen wurde ebenfalls ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 4 0 107/17) für einen Fahrzeughalter ausgesprochen, der das Update bereits durchgeführt hatte. Demnach darf er sein Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben. VW geht nach diesem Urteil jedoch in Berufung.