Sicherheit im Straßenverkehr
Vorsicht beim Überholen: Hier gilt ein Verbot auch ohne Schild
Überholen zählt zu den risikoreichsten Manövern im Straßenverkehr. Doch wusstet Ihr, dass es Situationen gibt, in denen ein Überholverbot auch ohne ein entsprechendes Schild gilt? Welche das sind und welche Konsequenzen drohen, erfahrt Ihr hier.
Riskante Überholmanöver gehören zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Laut ADAC enden Unfälle durch Überholen deutlich häufiger tödlich als andere. Besonders tückisch: Nicht immer wird ein Überholverbot durch ein explizites Verbotsschild angezeigt. In bestimmten Situationen ist das Überholen grundsätzlich untersagt.
Gefährliche Überholmanöver: Diese Situationen solltet Ihr kennen
Die Straßenverkehrsordnung definiert mehrere Szenarien, in denen das Überholen grundsätzlich verboten ist. Ganz oben auf der Liste steht die unklare Verkehrslage: Könnt Ihr die Situation nicht vollständig überblicken oder die Überholstrecke nicht komplett einsehen, müsst Ihr hinter dem Vorderfahrzeug bleiben. Dies gilt besonders an unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder Kuppen.
Fußgängerüberweg: Absolute Tabuzone
Egal ob Zebrastreifen oder Ampel: Das Überholen an Fußgängerüberwegen ist strikt verboten. Markierungen auf der Fahrbahn oder das blaue Schild mit dem weißen Dreieck und der schwarzen Person symbolisieren dies eindeutig. Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 80 Euro. Gefährdet der Autofahrer dabei andere, steigt die Strafe auf 100 Euro. Kommt es gar zu einem Unfall, drohen 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Busse und Straßenbahnen mit Warnblinker: Anhalten ist Pflicht
Hat ein Bus oder eine Straßenbahn den Warnblinker eingeschaltet, ist das Überholen verboten. Das Missachten dieser Regel kostet 70 Euro. Steht der Bus an einer Haltestelle, darf langsam – mit großem Abstand und in Schrittgeschwindigkeit – vorbeigefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch für den Gegenverkehr, sofern keine bauliche Trennung vorliegt. Ein Verstoß zieht ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich.
Bahnübergänge: Keine Experimente
An beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen ist das Überholen ausnahmslos verboten. Entsprechende Hinweisschilder – dreieckig mit schwarzem Zug, oft kombiniert mit dreistreifigen Baken – kündigen die Gefahrenzone meistens bereits etwa 240 Meter vorher an. Das Verbot endet erst nach dem Passieren des Bahnübergangs. Bei Missachtung drohen Bußgelder zwischen 70 und 150 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Keine Chance bei Tempo: Wenn der Vordermann am Limit fährt
Ein Überholmanöver ist nur dann sinnvoll, wenn der Geschwindigkeitsunterschied deutlich ist. Experten empfehlen mindestens 30 Prozent Unterschied. Wichtig: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf dabei nicht überschritten werden. Gerade innerorts ist Überholen häufig ineffektiv. Um etwa ein Fahrzeug mit 40 km/h bei Tempo 50 zu überholen, benötigt man rund 21 Sekunden und fast 300 Meter Strecke – vorausgesetzt, der Sicherheitsabstand wird eingehalten. „Viele Autofahrer unterschätzen, wie viel Platz und Zeit sie für einen sicheren Überholvorgang benötigen“, warnen die Verkehrsexperten von geblitzt.de.
Der ADAC rät grundsätzlich: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Gerade auf Landstraßen lohnt sich das Überholen meist nicht, wie Tests gezeigt haben. Die geringe Zeitersparnis steht in keinem Verhältnis zum eingegangenen Risiko.
Unübersichtliche Kreuzungen: Augen auf!
Zwar ist das Überholen an unübersichtlichen Kreuzungen nicht explizit verboten, sofern keine Schilder oder Markierungen etwas anderes vorschreiben. In der Praxis ist es jedoch riskant. Der Verkehr muss eindeutig einzuschätzen sein, und die gesamte Überholstrecke muss überblickt werden. Andernfalls drohen empfindliche Strafen: Bußgelder zwischen 20 und 300 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg und in gravierenden Fällen sogar ein einmonatiges Fahrverbot.
Vorsicht statt Risiko
Bei schlechter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten - für LKW über 7,5 Tonnen gilt sogar ein striktes Überholverbot bei Sichtweiten unter 50 Metern.
Die Missachtung eines Überholverbots - egal ob mit oder ohne Schild - kann teuer werden. Mindestens 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf bis zu 250 Euro, hinzu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Deshalb sollte besonders bei unklaren Verkehrslagen immer gelten: lieber einmal zu wenig überholen als einmal zu viel. (as)