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Nicht immer erlaubt

Vorsicht beim Rückwärtsfahren: Es droht ein hohes Bußgeld

Strenge Vorschriften gelten für Fahrer beim Rückwärtsfahren. Auf der Autobahn ist es verboten. Wer diese Regel missachtet, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Normalerweise fährt man mit dem Auto vorwärts. Es gibt jedoch Situationen, wie das Einparken oder Wenden, in denen der Rückwärtsgang unerlässlich ist. Das Einhalten der Geschwindigkeit, mit der man rückwärts fährt, wird jedoch oft vernachlässigt. Dies kann ein Fehler sein, da es ein Tempolimit für das Rückwärtsfahren gibt.

Tempolimit beim Rückwärtsfahren: Mehr als Schrittgeschwindigkeit verboten

Es gibt tatsächlich zwei Tempolimits. Eines bezieht sich auf die technischen Fähigkeiten des Autos und das andere auf die gesetzlichen Vorschriften. Laut Gesetzgeber ist beim Rückwärtsfahren grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Dies dient der Vermeidung schwerer Unfälle.

Beim Rückwärtsfahren ist Vorsicht gefragt. (Symbolbild)

Die Technik ermöglicht jedoch deutlich höhere Geschwindigkeiten im Rückwärtsgang. Viele herkömmliche Autos können rückwärts genauso schnell fahren wie vorwärts im ersten Gang. Bei Autos mit Automatikgetriebe sind mehr als 40 km/h möglich. Elektroautos könnten theoretisch rückwärts genauso schnell fahren wie vorwärts. Aus Sicherheitsgründen begrenzen die Hersteller jedoch die Geschwindigkeit. Dennoch sind auch hier mehr als 40 km/h möglich.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Rückwärtsfahren ist in bestimmten Situationen verboten

Ein häufiger Fehler ist die synonyme Verwendung von Rückwärtsfahren und Zurücksetzen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Vorgänge. Das Zurücksetzen bezieht sich auf das Einparken, während das Rückwärtsfahren den fließenden Verkehr betrifft. Daher ist das Rückwärtsfahren in bestimmten Situationen verboten:

  • Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung
  • Auf der Autobahn, inklusive Seitenstreifen sowie Ein- und Ausfahrten
  • An unübersichtlichen Stellen
  • Wenn eine Gefährdung des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann

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Wenn ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist in der Regel derjenige schuld, der rückwärts gefahren ist. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 100 Euro. Wer auf Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn rückwärts fährt, muss 75 Euro zahlen. Auf dem Seitenstreifen werden 130 Euro fällig.

Rubriklistenbild: © ImageBROKER/Imago

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