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Nicht immer erlaubt
Vorsicht beim Rückwärtsfahren: Es droht ein hohes Bußgeld
Strenge Vorschriften gelten für Fahrer beim Rückwärtsfahren. Auf der Autobahn ist es verboten. Wer diese Regel missachtet, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Normalerweise fährt man mit dem Auto vorwärts. Es gibt jedoch Situationen, wie das Einparken oder Wenden, in denen der Rückwärtsgang unerlässlich ist. Das Einhalten der Geschwindigkeit, mit der man rückwärts fährt, wird jedoch oft vernachlässigt. Dies kann ein Fehler sein, da es ein Tempolimit für das Rückwärtsfahren gibt.
Tempolimit beim Rückwärtsfahren: Mehr als Schrittgeschwindigkeit verboten
Es gibt tatsächlich zwei Tempolimits. Eines bezieht sich auf die technischen Fähigkeiten des Autos und das andere auf die gesetzlichen Vorschriften. Laut Gesetzgeber ist beim Rückwärtsfahren grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Dies dient der Vermeidung schwerer Unfälle.
Die Technik ermöglicht jedoch deutlich höhere Geschwindigkeiten im Rückwärtsgang. Viele herkömmliche Autos können rückwärts genauso schnell fahren wie vorwärts im ersten Gang. Bei Autos mit Automatikgetriebe sind mehr als 40 km/h möglich. Elektroautos könnten theoretisch rückwärts genauso schnell fahren wie vorwärts. Aus Sicherheitsgründen begrenzen die Hersteller jedoch die Geschwindigkeit. Dennoch sind auch hier mehr als 40 km/h möglich.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Rückwärtsfahren ist in bestimmten Situationen verboten
Ein häufiger Fehler ist die synonyme Verwendung von Rückwärtsfahren und Zurücksetzen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Vorgänge. Das Zurücksetzen bezieht sich auf das Einparken, während das Rückwärtsfahren den fließenden Verkehr betrifft. Daher ist das Rückwärtsfahren in bestimmten Situationen verboten:
Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung
Auf der Autobahn, inklusive Seitenstreifen sowie Ein- und Ausfahrten
An unübersichtlichen Stellen
Wenn eine Gefährdung des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann
Wenn ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist in der Regel derjenige schuld, der rückwärts gefahren ist. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 100 Euro. Wer auf Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn rückwärts fährt, muss 75 Euro zahlen. Auf dem Seitenstreifen werden 130 Euro fällig.