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Urteil: Pappeln sind an Parkplätzen gefährlich!

Pappel
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Pappel: Selbst in gesundem Zustand neigen die Bäume dazu, Äste abzuwerfen.

Die Pappel ist ein besonderer Baum, jedenfalls juristisch gesehen: Beschädigt ein herabfallender Ast einer Pappel ein parkendes Auto, dann haftet derjenige, der den Baum gepflanzt hat.

Pappel-Alleen in Kleve ( Archivbild).

Das berichtet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Rechtszeitschrift “Der Verkehrsjurist“ (Ausgabe 1/2011) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 4 U 482/09). Demnach ist der sogenannte Träger der Straßenbaulast - das können Städte, Landkreise, Bundesländer oder der Bund sein - dazu verpflichtet, hohe Pappeln von Parkplätzen zu entfernen. Denn selbst in gesundem Zustand neigten die Bäume dazu, Äste abzuwerfen, befand das Gericht.

Verbeulen dagegen Äste anderer Baumarten das Autoblech, “liegt die Beweislast im Zweifel beim Geschädigten“, erklärt ACE-Jurist Volker Lempp. Mithilfe eines mehrere 1000 Euro teuren Baumgutachtens könne dieser klären, ob die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde - zum Beispiel, weil ein kranker Baum nicht beschnitten wurde. “Ohne Rechtsschutzversicherung sieht es für den Geschädigten dann schlecht aus“, sagt Lempp.

dpa

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