ADAC warnt
Aufgepasst vor Tacho-Betrügern – was Sie beim Autokauf beachten sollten
Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte dem ADAC zufolge auf Nummer sicher gehen: Private Käufer könnten Opfer einer nicht seltenen Tacho-Betrugsmasche werden.
In der Regel läuft beim Gebrauchtwagenkauf alles glimpflich ab. Der ADAC warnt jedoch vor einer - nach Darstellung der Experten - nicht seltenen Betrugsmasche*. „Die Polizei nimmt an, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert wird“, schreibt ADAC.de. Dadurch würden Betrüger den Wert im Durchschnitt um 3.000 Euro pro Auto steigern und Gebrauchtwagenkäufer oder die Leasingfirma täuschen. Dadurch entstehe ein Gesamtschaden in Deutschland von geschätzt „jährlich rund sechs Milliarden Euro“, berichtet das Portal.
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Gebrauchtwagenkauf: ADAC warnt vor Tacho-Betrugsmache
Mit einfach zu bedienenden Geräten, die „ab etwa 150 Euro legal“ erhältlich seien, würden solche „Tachotrickser“ Tachometer manipulieren, heißt es auf ADAC.de. Bei den meisten betroffenen Wagen könne der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden, „durch Anschluss des Manipulationsgeräts“ an die gesetzlich vorgeschriebene Diagnose-Buchse.
Auch private Gebrauchtwagenkäufer könnten Opfer von „Tachotricksern“ werden, heißt es auf ADAC.de. Käufer sollten deshalb im Zweifel überprüfen, „ob sich Unstimmigkeiten“ ergeben, raten die Experten:
- „Überprüfen Sie Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. Anhänger auf Plausibilität. So ist ein Ölwechsel spätestens nach 40.000 Kilometern fällig. Wenn also ein Auto angeblich erst 100.000 Kilometer auf der Uhr hat und der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, stimmt etwas nicht“, heißt es auf ADAC.de.
- Man sollte zudem Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen, empfiehlt der ADAC, „der in Zulassungsbescheinigung Teil II“ eingetragen sei. „Fragen Sie diesen nach den im ersten Punkt genannten Unterlagen. Klären Sie, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug verkauft wurde. Weitere Vorbesitzer stehen teilweise auch im Service-Heft.“
- Die Experten sagen: „Verlassen Sie sich nicht auf Verkäuferangaben wie „Kilometerstand laut Tacho“ oder „Kilometerstand abgelesen“. Sie sind weitgehend unverbindlich. Bestehen Sie auf die schriftliche Angabe der „tatsächlichen Laufleistung“ in einem ADAC Kaufvertrag.“
- Sie raten zudem, den Gebrauchtwagen checken zu lassen, in einem ADAC-Prüfzentrum oder bei einem Sachverständigen.
- Beim Gebrauchtwagenkauf solle man nicht nur auf den Kilometerstand achten, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern, heißt es weiter auf ADAC.de. So könne ein Auto unter Umständen zwar mehr Kilometer geleistet haben, aber womöglich schonend auf Langstrecken gefahren worden sein.
- Der Tipp: „Lassen Sie in der Werkstatt Fehler- und Wartungsintervall-Speicher auslesen. Vergleichen Sie die bei Fehlereinträgen teilweise protokollierten Kilometerstände mit den im Tacho angezeigten.“
- Und: „Lassen Sie im Verdachtsfall das Produktionsdatum von Tacho und Steuergeräten in der Werkstatt ermitteln: Es könnte sein, dass diese bei der Manipulation beschädigt und danach ersetzt worden sind“, heißt es weiter auf ADAC.de. Ein Tacho oder ein Steuergerät mit Herstellungsjahr 2015, meist ins Gehäuse eingeprägt oder per Aufkleber hinterlegt, passe nicht zu einem 2013 hergestellten Fahrzeug. Es sei denn, der Vorbesitzer könne einen Tausch wegen Defekt belegen, geben die Experten zu bedenken.
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Bei neuen Autos ist die Lage einfacher: Neue Fahrzeugmodelle müssen dem ADAC zufolge ab 1. September 2017 systematisch gegen Manipulation des Kilometerstands geschützt werden; seit 2018 gelte das für alle Neuwagen. Das schreibe eine neue „Verwaltungsvorschrift für die EG-Typgenehmigung“ vor, wie ADAC.de in dem Beitrag vom 3. März ebenfalls berichtet.*rosenheim24.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
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