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Tipps & Tricks

Autofahren im Winter: Schneeketten sind nicht Pflicht – mit einer Ausnahme

Ohne Schneeketten geht es im Winter manchmal nicht mehr weiter. Pflicht sind sie jedoch nur dann, wenn ein Verkehrszeichen darauf hinweist.

Jede Jahreszeit stellt Autofahrer vor ihre ganz eigenen Herausforderungen, das ist auch im Winter nicht anders. Nicht ohne Grund gilt in Deutschland deswegen eine situative Winterreifenpflicht. Anders sieht es bei Schneeketten aus, die je nach Witterung ebenfalls nützlich sein können.

Eine allgemeine Pflicht, Schneeketten auf die Winterreifen aufzuziehen, gibt es in Deutschland nicht. Außer, das Verkehrszeichen 268 – ein Pneu mit Ketten auf blauem Grund – steht am Straßenrand, dann geht es nur noch mit dem Hilfsmittel weiter. Auch dann, wenn es sich um ein Auto mit Allrad handelt. Wer ohne weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Ein Ersatz für die Winterreifen sind Schneeketten aber nicht.

Autofahren im Winter: Schneeketten sind nicht Pflicht – mit einer Ausnahme

„Ideal ist es, die Schneeketten vorab einmal ‚im Trockenen‘ zu montieren. In der Hektik und z. B. bei heftigem Schneefall erstmals Schneeketten aufzuziehen, birgt die Gefahr der falschen Montage bzw. eines Schadens an Kette oder Fahrzeug“, rät der ADAC.auf seiner Homepage.

Anders als Winterreifen sind Schneeketten nicht verpflichtend.

Die Schneeketten gehören dabei grundsätzlich auf die Räder an der Antriebsachse. Handelt es sich um ein Auto mit Allradantrieb, müssen die Ketten an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse angelegt werden. Genauere Informationen finden sich in der Bedienungsanleitung. Der ADAC empfiehlt zudem, alle Achsen mit der Traktionshilfe zu versehen.

Autofahren im Winter: ADAC rät Schneeketten frühzeitig zu montieren

Doch wie werden die Schneeketten montiert und worauf muss man als Autofahrer achten? Der ADAC rät dazu, die Traktionshilfe frühzeitig zu montieren: „Nähert man sich z. B. einer schneebedeckten Passauffahrt, sollte man sich einen ebenen, abseits liegenden Montageplatz suchen, die Sicherheitsweste anziehen und ggf. die Warnblinkanlage einschalten. Rund um die Reifenaufstandsfläche sollte man den Schnee entfernen, damit Kette und Verschlusselemente bei der Montage sauber bleiben.“

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Anschließend wird die Schneekette entsprechend der Montageanleitung über den Reifen gelegt. Im zweiten Schritt wird das Auto oftmals einige Meter bewegt, um die Kette voll aufzulegen. Danach wird die Kette verschlossen, dabei sollte man unbedingt auf die richtige Spannung achten. Ist sie zu locker, könnte sie anschlagen und für Schäden am Auto sorgen. Ist sie zu fest, könnte sie reißen, was ebenfalls Schäden zur Folge hätte. „Korrekt gespannt ist eine Schneekette, wenn sie sich während der Fahrt kontinuierlich vor der Reifenaufstandsfläche auf die Straße legt“, erklärt der ADAC und betont, dass nach 100 Metern noch einmal kontrolliert werden sollte.

Autofahren im Winter: Mit Schneeketten sind nur 50 km/h erlaubt

Vor der Fahrt mit Schneeketten empfiehlt sich zudem ein erneuter Blick ins Handbuch. Dort finden sich Fahrtipps und Einstellungen – z. B. der Traktionskontrolle – des Fahrzeugherstellers. Womöglich gibt es sogar ein besonderes Fahrprogramm für das Fahren mit Schneeketten.

Wie bei der Nebelschlussleuchte im Herbst gibt es auch bei den Schneeketten eine Höchstgeschwindigkeit: mehr als 50 km/h sind nicht erlaubt. Wird es laut oder unruhig, sollte die Spannung der Ketten überprüft werden. Sobald die Straßen frei von Schnee und Eis sind, muss die Traktionshilfe wieder runter, da es sonst zu Schäden an Ketten und Straßenbelag kommt.

Autofahren im Winter: Schneeketten nach Benutzung richtig reinigen

Wichtig ist zudem: Nicht jede Schneekette kann mit jedem Winterreifen gefahren werden. Daher sollte man schon beim Kauf der Pneus auf die vom Fahrzeughersteller empfohlene Reifendimension achten. Dann passen auch die dafür vorgesehenen Ketten. Auch hier hilft die Bedienungsanleitung weiter.

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„Als Alternativen zur klassischen Metallkette gibt es noch Ketten aus Kunststoffgeflecht, Spikes und Sprays für bessere Haftung auf Eis und Schnee. Klassische Schneeketten sind jedoch die besten Allrounder und ausreichend verschleißfest“, betont der Automobilklub. Damit die Ketten möglichst lange halten, sollten sie nach Verwendung gründlich mit klarem Wasser abgespült werden und trocken in die Verpackung gelegt werden. Verschlissene Ketten nicht mehr weiterverwenden, außer, wenn sie gewendet werden können.

Rubriklistenbild: © Future Image/Imago

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