„Luftreinhaltung und weniger Lärm“
Revolution auf Bayerns Parkplätzen: Freistaat belohnt E-Autos mit Gratis-Parken
Ab dem 1. April dürfen Fahrer von Elektroautos in ganz Bayern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei parken – ein Schritt, mit dem die Staatsregierung die Elektromobilität weiter fördern möchte.
Bayern - Der bayerische Ministerrat hatte die Maßnahme bereits im Dezember 2024 beschlossen. Sie gilt zunächst befristet bis Ende 2026 und richtet sich ausschließlich an Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, Plug-in-Hybride mit externer Lademöglichkeit sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Ziel ist es, laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU), die Luftqualität in den Städten zu verbessern und den Verkehrslärm zu reduzieren und auf diese Weise solle der Kauf eines E-Autos vor allem in Ballungsräumen attraktiver gemacht werden.
Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm.
So funktioniert die neue Regelung
Für die kostenfreie Nutzung ist keine besondere Genehmigung oder App nötig – eine sichtbar eingelegte Parkscheibe, auf den Beginn der Parkzeit eingestellt, genügt. Bisher gibt es bereits Parkvorteile für Elektrofahrzeuge in Bayern durch speziell markierte und gekennzeichnete Parkplätze für eine zeitlich begrenzte Dauer. Die neue Regelung weitet diese Bevorzugung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nun bayernweit auf alle Parkplätze aus. Wichtig: Die Befreiung gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen, nicht jedoch auf privat betriebenen Flächen wie Parkhäusern, Supermarktparkplätzen oder solchen mit Schranken- und Ticket-Systemen.
Außerdem müssen sich E-Auto-Fahrer weiterhin an die ausgeschilderten Höchstparkdauern halten. Wer die Drei-Stunden-Grenze überschreitet oder keine Parkscheibe einlegt, riskiert ein Knöllchen – auch mit E-Kennzeichen.
Vorteil für Fahrer, Ärger bei Kommunen
Während sich viele E-Auto-Nutzer freuen dürften, stoßen die Pläne in den bayerischen Städten auf Kritik. Der Bayerische Städtetag bemängelt, dass die Regelung ohne finanziellen Ausgleich für die Kommunen erfolgt. Die Städte befürchten Einnahmeausfälle aus Parkgebühren und einen Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung. Ein finanzieller Ausgleich für die Städte und Gemeinden, die an den Parkgebühren verdienen, ist nicht vorgesehen.
„Ohne Kompensation nimmt die Staatsregierung den Städten Einnahmen – und das ohne Absprache“
Fazit
Mit der neuen Regelung geht der Freistaat einen weiteren Schritt in Richtung emissionsarme Mobilität – allerdings nicht ohne Kontroversen. Während E-Auto-Besitzer profitieren, müssen Städte und Gemeinden einen Spagat zwischen Förderung und Haushaltsrealität schaffen. Ob sich der Anreiz tatsächlich spürbar auf die Zahl der E-Fahrzeuge in den Städten auswirkt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. (mz)