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„Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“

Neue praktische Fahrprüfung ab Januar: Worauf Fahrschüler sich gefasst machen sollten

Führerscheinprüfer füllt Formular aus.
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Die praktische Fahrprüfung wird auch während der Corona-Pandemie optimiert.

Auch in der Corona-Pandemie müssen sich Fahrschüler auf eine optimierte praktische Fahrprüfung einstellen. Welche Änderungen vorgenommen wurden, lesen Sie hier.

Fahrschüler, die endlich einen heißbegehrten Führerschein*in den Händen halten wollen, müssen nicht nur die theoretische, sondern auch die praktische Prüfung bestehen. Um „das fahranfängerspezifische Gefahrenpotenzial“ zu reduzieren, wie es seitens des TÜVs heißt, wurde dazu ein neuer Fahraufgabenkatalog entwickelt. Dieser ist Teil der optimierten praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP), welche ab Januar 2021 bundesweit in Kraft tritt.

Fahrprüfung: Elektronisches Prüfprotokoll – das steckt dahinter

Das elektronische Prüfprotokoll (ePp) ist ein optimierter Fahraufgabenkatalog, welcher einen ausführlichen Überblick über die Prüfungsleistung gewährleistet. Dadurch soll eine größere Transparenz zwischen Fahrschule und Prüfer geschaffen werden. Sollte der Fahrschüler die praktische Prüfung zum Beispiel nicht bestehen, kann der Lehrer auf die Notizen des Prüfers zugreifen und entsprechend nachschulen. Ob bestanden oder nicht, eine Zusammenfassung der Prüfung wird in jedem Fall erstellt.

Lesen Sie hier: Verrückt: Fahranfänger baut Unfall – und fährt mit Haustür im Dach weiter.

Während der Prüfungsfahrt kann der Prüfer über ein Tablet-PC sowohl das Bewerberverhalten, als auch die Prüfungsbewertungen dokumentieren. Das elektronische Prüfungsprotokoll dient als Unterstützung, auch, um im Anschluss ein Feedbackgespräch mit dem Prüfling führen zu können. Ob dieser am Ende bestanden hat oder nicht, entscheidet weiterhin der Prüfer. Das ePp soll ihm dabei einen besseren Überblick über die Prüfungsleistungen ermöglichen.

Worauf es ankommt: Fahraufgaben und Fahrkompetenzen

Zusätzlich zu den Grundaufgaben, achtet der Prüfer beispielsweise vermehrt auf folgende Fahraufgaben (via DEKRA):

  • Ein- und Ausfädeln, Fahrstreifenwechsel
  • Kurve
  • Kreisverkehr
  • Vorbeifahren, Überholen
  • Haltestelle, Fußgängerüberweg
  • Kreuzung, Einmündung, Einfahren
  • Schienenverkehr
  • Geradeausfahren

Während der Prüfling sein Können im Erfüllen der Fahraufgaben unter Beweis stellt, wird außerdem sein Verhalten im Straßenverkehr beobachtet und eingeschätzt. Dazu zählen Dinge wie Geschwindigkeitsanpassung oder Verkehrsbeobachtung. Der Fahraufgabenkatalog ist detailliert beschrieben, wodurch jede noch so wichtige Kleinigkeit im Straßenverkehr bewertet und dokumentiert werden kann.

Lesen Sie hier: Immer weniger Jugendliche in Deutschland machen den Führerschein: Das sind die Gründe.

Einhaltung der Hygienestandards 

Auch wenn die Bewertungskriterien für das Verhalten im Straßenverkehr detaillierter beobachtet werden, so bleibt doch eine Sache vorerst bestehen: Die Einhaltung der Hygienestandards. Prüflinge müssen nach wie vor ein Hinweispapier der DEKRA im Bezug auf COVID-19-Symptome ausfüllen und währende der gesamten Fahrt einen Mund-Nase-Schutz tragen. Für die Begrüßung gilt, Abstand halten und auf den Händedruck verzichten. Sämtliche organisatorischen Dinge, wie Identitätsprüfung oder Instruktionen werden außerhalb des Fahrzeuges besprochen. (swa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Auch interessant: Corona: Neue Fristen für Führerscheine und Fahrschüler – werden Prüfungen verboten?

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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