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Auch in der Corona-Pandemie müssen sich Fahrschüler auf eine optimierte praktische Fahrprüfung einstellen. Welche Änderungen vorgenommen wurden, lesen Sie hier.
Fahrschüler, die endlich einen heißbegehrten Führerschein*in den Händen halten wollen, müssen nicht nur die theoretische, sondern auch die praktische Prüfung bestehen. Um„das fahranfängerspezifische Gefahrenpotenzial“ zu reduzieren, wie es seitens des TÜVs heißt, wurde dazu ein neuer Fahraufgabenkatalog entwickelt. Dieser ist Teil der optimierten praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP), welche ab Januar 2021 bundesweit in Kraft tritt.
Fahrprüfung: Elektronisches Prüfprotokoll – das steckt dahinter
Das elektronische Prüfprotokoll (ePp) ist ein optimierter Fahraufgabenkatalog, welcher einen ausführlichen Überblick über die Prüfungsleistung gewährleistet. Dadurch soll eine größere Transparenz zwischen Fahrschule und Prüfer geschaffen werden. Sollte der Fahrschüler die praktische Prüfung zum Beispiel nicht bestehen, kann der Lehrer auf die Notizen des Prüfers zugreifen und entsprechend nachschulen. Ob bestanden oder nicht, eine Zusammenfassung der Prüfung wird in jedem Fall erstellt.
Während der Prüfungsfahrt kann der Prüfer über ein Tablet-PC sowohl das Bewerberverhalten, als auch die Prüfungsbewertungen dokumentieren. Das elektronische Prüfungsprotokoll dient als Unterstützung, auch, um im Anschluss ein Feedbackgespräch mit dem Prüfling führen zu können. Ob dieser am Ende bestanden hat oder nicht, entscheidet weiterhin der Prüfer. Das ePp soll ihm dabei einen besseren Überblick über die Prüfungsleistungen ermöglichen.
Worauf es ankommt: Fahraufgaben und Fahrkompetenzen
Zusätzlich zu den Grundaufgaben, achtet der Prüfer beispielsweise vermehrt auf folgende Fahraufgaben (via DEKRA):
Ein- und Ausfädeln, Fahrstreifenwechsel
Kurve
Kreisverkehr
Vorbeifahren, Überholen
Haltestelle, Fußgängerüberweg
Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Schienenverkehr
Geradeausfahren
Während der Prüfling sein Können im Erfüllen der Fahraufgaben unter Beweis stellt, wird außerdem sein Verhalten im Straßenverkehr beobachtet und eingeschätzt. Dazu zählen Dinge wie Geschwindigkeitsanpassung oder Verkehrsbeobachtung. Der Fahraufgabenkatalog ist detailliert beschrieben, wodurch jede noch so wichtige Kleinigkeit im Straßenverkehr bewertet und dokumentiert werden kann.
Auch wenn die Bewertungskriterien für das Verhalten im Straßenverkehr detaillierter beobachtet werden, so bleibt doch eine Sache vorerst bestehen: Die Einhaltung der Hygienestandards. Prüflinge müssen nach wie vor ein Hinweispapier der DEKRA im Bezug auf COVID-19-Symptome ausfüllen und währende der gesamten Fahrt einen Mund-Nase-Schutz tragen. Für die Begrüßung gilt, Abstand halten und auf den Händedruck verzichten. Sämtliche organisatorischen Dinge, wie Identitätsprüfung oder Instruktionen werden außerhalb des Fahrzeuges besprochen. (swa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.