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Rechtslage ist eindeutig

Parkplatz auf öffentlichen Straßen freihalten: Ist das Fußgängern erlaubt?

Endlich ist ein Parkplatz vor der Haustüre frei: Darf man sich als Fußgänger in die Lücke stellen und diese bis zum Erscheinen eines Freundes „blockieren“'?

Das Parken ist speziell in Großstädten oft eine echte Herausforderung. Ein entsprechendes Plätzchen ist vor allem zu Stoßzeiten häufig nur schwer zu finden – Aldi und Lidl testen deshalb in einer deutschen Stadt ein neues Konzept: das „Feierabend-Parken“. Wer eine Garage hat, kann sich glücklich schätzen. Doch was, wenn beispielsweise Besuch kommt? Manchmal versuchen Menschen, ihren Freunden oder Verwandten einen Gefallen zu tun, indem sie einen gerade freigewordenen Parkplatz vor ihrem Haus blockieren, bis diese eintreffen. Aber ist das legal?

Parkplatz für Freunde reservieren – diese Aktion kann als Nötigung ausgelegt werden

Die Antwort ist eindeutig: Nein. Es ist nicht erlaubt, als Fußgänger einen öffentlichen Parkplatz zu reservieren. Wie der ADAC in einem YouTube-Video erklärt, kann es sogar als Nötigung im Straßenverkehr angesehen werden, wenn man sich in eine Parklücke stellt und anderen die Zufahrt verweigert. Ein Parkplatz ist öffentliches Eigentum und kein Privatbesitz, daher haben alle Fahrer das gleiche Recht auf einen freien Parkplatz. Wer zuerst kommt, darf parken, so die Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 12 StVO steht ausdrücklich: „An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.“

Blockiert man als Fußgänger einen Parkplatz, kann das als Nötigung ausgelegt werden. (Symbolbild)

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Parkplatz durch Fußgänger blockiert: Als Autofahrer nicht überreagieren

Allerdings muss man auch als Autofahrer die Nerven bewahren: Versucht man einen Parkplatzblockierer einfach wegzudrängen, kann man sich ebenfalls einer Nötigung schuldig machen. Eine Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat, und die Konsequenzen sind in der Regel viel schwerwiegender als bei einer Ordnungswidrigkeit. Ob es sich tatsächlich um eine Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) handelt, entscheidet letztendlich der Richter.

Langfingers Liebste: Das sind die zehn am meisten geklauten Autos 2023

Toyota Prius+
Platz 10 – Toyota Prius+: Über die Optik des Prius+ lässt sich streiten. Doch Schönheit scheint für die Diebe nicht besonders wichtig zu sein. Gebaut wurde der Hybrid-Van von 2011 bis 2021 und war in Deutschland eher weniger erfolgreich. Dafür greifen die Langfinger nun um so häufiger zu. Mit 66 Diebstählen auf 1.000 Fahrzeugen ist der Hybrid-Van aber dennoch der wohl überraschendste Vertreter auf dieser Liste. © Toyota
Range Rover fährt auf einer Straße.
Platz 9 – Range Rover: Luxus gepaart mit der Fähigkeit im Gelände zufahren. Welcher Dieb sagt da schon nein? Immerhin macht der Range Rover sowohl vor der Oper als auch in der Kiesgrube eine gute Figur. Dazu ist der SUV nicht grade billig: Ab rund 140.000 Euro geht es los. Und doch ist er mit 68 Diebstählen auf 1.000 Autos nur minimal beleibter als der Toyota Prius+ © Land Rover
Jeep Grand Cherokee
Platz 8 – Jeep Grand Cheerokee (4. Generation): Auch dieser Geländewagen macht ordentlich was her. Kein Wunder, gilt in den USA doch das Motto: „Höher, schneller, weiter!“ Das dürften sich wohl auch die Langfinger auf der Flucht denken. Auf 1.000 Fahrzeuge kommen 87 Diebstähle. Die vierte Generation ist dabei aber noch beliebter als das aktuelle Modell, das seit 2022 auf dem Markt ist. Womöglich auch wegen der besseren Motorisierung. © Jeep
Hyundai Santa Fe
Platz 7 – Hyundai Santa Fe: Lange wurde Hyundai in Europa etwas belächelt. Doch inzwischen haben sich die Koreaner gemacht. Das bleibt auch den Dieben nicht verborgen. Mit 90 Diebstählen auf 1.000 Fahrzeuge landet der komfortable SUV von Hyundai im soliden Mittelfeld. Ob der neue Santa Fe es auch in die Herzen der Langfinger schafft, muss sich noch zeigen. © Hyundai
Toyota RAV4
Platz 6 – Toyota RAV4 (5. Generation): Ja, da ist der nächste Japaner auf der Liste. Das Duell mit dem Hyundai Santa Fe entscheidet der RAV4 nur knapp für sich. Auf 1.000 Fahrzeuge komme 91 Diebstähle. Bei Kunden und Dieben erfreut er sich schon lange hoher Beleibtheit. Der SUV erinnert dabei etwas an den VW Käfer: Läuft immer und lässt sich in alle Welt verkaufen. © Toyota
Kia Stinger
Platz 5 – Kia Stinger: Der Koreaner ist fast schon ein Exot in diesem Ranking. Immerhin ist er kein SUV, sondern ein klassisches Coupé. 2017 brachte Kia den Stinger nach Europa, um sein Image aufzupolieren. Das hat auf jeden Fall gut geklappt – auch bei den Dieben. Mit 110 Diebstählen auf 1.000 Fahrzeuge zieht der Koreaner dieser förmlich an. Auch bei den Kunden war der Stinger bliebt. Trotzdem war nach sechs Jahren Schluss. © Kia
Range Rover Sport
Platz 4 – Range Rover Sport (2. Generation): Neben dem klassischen Rang Rover schafft es auch dessen sportlicher Ableger ins Ranking. Und der kommt bei den Dieben noch etwas besser an. Kein Wunder: Die Autos der Briten sind traditionell ein beleibtes Diebesgut, dabei gelten sie als schwer zu klauen. Offensichtlich aber nicht schwer genug. Mit 121 Diebstählen auf 1.000 Fahrzeug kratzt der Luxus-SUV (Neupreis damals ca. 100.000 Euro) am Podium. © Lanf Rover
Lexus UX
Platz 3 – Lexus UX: Auch wenn hier nicht Toyota drauf steht, ist Toyota drin. Die Edelmarke der Japaner zieht die Diebe ebenfalls an wie das Licht die Motten. Auf 1.000 Autos kommen beim UX 136 Diebstähle. Kein Wunder: Immerhin gibt es Regionen, wo man ebenbürtig ist mit Mercedes. Als Neuwagen bekommt man den UX seit dem Ukraine-Krieg nicht mehr. © Lexus
Lexus NX
Platz 2 – Lexus NX: Noch beliebter als der UX ist dessen größerer Bruder. Von 1.000 Fahrzeugen werden satte 157 gestohlen. Ein Grund dafür: Seit dem Ukraine-Krieg ist der NX als Neuwagen nicht mehr zu bekommen. Nachschub muss als auf anderem Wege her. Erstaunlicherweise schaffte es das Flaggschiff RX nicht in die Top 50 der GDV. © Lexus
Toyota Land Cruiser
Platz 1 – Toyota Land Cruiser: Noch vor den beiden Konzernbrüdern schafft es der SUV auf das oberste Treppchen. Kein Auto ist bei den Langfingern beliebter. 160 Diebstähle kommen auf 1.000 Fahrzeuge. Dafür liefert der Land Cruiser auch gute Argumente: Er überzeugt im Gelände ebenso wie auf Asphalt. Zudem ist er mit 60.000 Euro auch nicht besonders teuer. Ob die neue Generation genauso beliebt ist, wird sich aber noch zeigen. Der Modellwechsel erfolgt im Herbst. © Toyota

Parkplatz für Umzug mit Kisten blockieren – auch dies ist nicht erlaubt

Es ist ebenso wenig erlaubt, einen Parkbereich mit Absperrband, Kisten oder Stühlen zu reservieren, beispielsweise um Platz für einen Umzugswagen zu schaffen. Laut bussgeldkatalog.org handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, da man ein unnötiges Verkehrshindernis schafft und nicht einfach ein Parkverbot aussprechen und andere am Parken hindern darf. Hier droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ein offizielles Halteverbot für einen Umzug kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden, allerdings ist dafür in der Regel eine Gebühr zu entrichten.

Rubriklistenbild: © Pond5/Imago

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