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Bis zu 110 Euro

Parken in zweiter Reihe: Wann es erlaubt ist

Anders als Halten ist das Parken in zweiter Reihe verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Es gibt aber eine Ausnahme.

Die Suche nach einem Parkplatz in Metropolen ist ein ständiges Ärgernis, das Herbert Grönemeyer bereits 1984 in seinem Song „Mambo“ thematisierte. In diesem Lied verbringt er Stunden damit, einen Parkplatz zu finden, da die Straßen von Autos überfüllt sind. Fast vier Jahrzehnte später hat der Song nichts von seiner Relevanz eingebüßt. Tatsächlich sind sogar noch mehr Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs. Da Parkplätze nach wie vor Mangelware sind, wird häufig in der zweiten Reihe geparkt. Aber ist das eigentlich legal?

Generell ist das Parken in der zweiten Reihe gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Eine Ausnahmeregelung sieht der Gesetzgeber nur für Taxis vor. Diese dürfen, „wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen“. Dabei müssen diese jedoch darauf achten, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Zudem gibt es eine Sonderreglung für das Leeren von Briefkästen, sofern es keine andere Parkmöglichkeit gibt, wie Mobile.de schreibt.

Parken in der zweiten Reihe: Hohe Geldstrafen drohen

Die Situation ändert sich, wenn Autofahrer nur kurz anhalten möchten, beispielsweise zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Dies ist auch in der zweiten Reihe erlaubt und es gelten die gleichen Regeln wie für Taxis. Das bedeutet: Es darf niemand behindert werden und es müssen mindestens zwei Autos nebeneinander Platz finden.

Anders als Parken ist Halten in zweiter Reihe erlaubt. (Symbolbild)

Das Anhalten in der zweiten Reihe ist dennoch riskant, denn viele Autofahrer sind sich nicht bewusst: Wer länger als drei Minuten steht, parkt bereits und hält nicht mehr. Darüber hinaus muss das Fahrzeug stets in Sichtweite sein, um es bei Bedarf wegfahren zu können, damit die Unterbrechung der Fahrt als Halten gilt.

Parken in der zweiten Reihe: Bußgelder bis zu 110 Euro sind möglich

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, wie Advocard.de berichtet. Demnach wird unzulässiges Halten in der zweiten Reihe mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Bei Behinderung erhöht sich dieses auf 70 Euro, zudem gibt es einen Punkt. Noch teurer wird es bei einer Gefährdung (80 Euro, ein Punkt) oder unzulässigem Halten mit Unfallfolge (100 Euro, ein Punkt). Schaltet man zudem noch den Warnblinker ein, droht ein zusätzliches Bußgeld.

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Wer in der zweiten Reihe parkt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Im Falle einer Behinderung sind es bereits 80 Euro und es gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Parken Autofahrer länger als 15 Minuten in der zweiten Reihe, wird ein Bußgeld von 85 Euro fällig. Einen Punkt gibt es ebenfalls. Ähnlich verhält es sich, wenn eine Behinderung oder Gefährdung (90 Euro, 1 Punkt) hinzukommt. Bei unzulässigem Parken in der zweiten Reihe mit Unfallfolge steigt das Bußgeld auf 110 Euro plus einem Punkt in Flensburg. Auch das Parken auf dem Supermarktparkplatz kann teuer werden.

Parken in der zweiten Reihe: Wenn Sie zugeparkt wurden, sollten Sie Beweise sammeln

Wenn Sie von einem Auto, das in der zweiten Reihe parkt, blockiert werden, sollten Sie Beweise sammeln. Das bedeutet: Machen Sie Fotos vom parkenden Auto und seinem Kennzeichen, notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen und erstatten Sie anschließend Anzeige bei der Polizei. Diesen Aufwand sollten Sie jedoch nur betreiben, wenn Sie das Zuparken absolut nicht tolerieren können – beispielsweise, weil Sie dringend auf Ihr Auto angewiesen sind. Zudem können Falschparker auch einfach per App gemeldet werden. Die Polizei zu rufen, ist jedoch wenig empfehlenswert, da die Falschparker in der Regel bereits weggefahren sind, bis die Polizei eintrifft.

Rubriklistenbild: © Manngold/Imago

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