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Simple Regeln

Kreisverkehr richtig nutzen: Was Sie beim Einfahren und Ausfahren beachten müssen

Der Kreisverkehr stellt Autofahrer immer wieder vor Schwierigkeiten. Oft wird schon das Einfahren zum Problem. Doch wie geht es richtig?

In Deutschland sind Kreisverkehre weit verbreitet, doch ihre korrekte Nutzung stellt für viele Autofahrer eine Herausforderung dar. Es ist nicht immer klar, was genau einen Kreisverkehr ausmacht und wie man sich darin korrekt verhält. Die Antwort auf diese Frage ist komplexer als man denken könnte. Nicht alle „runden“ Straßenführungen sind tatsächlich Kreisverkehre. Ein echter Kreisverkehr ist durch die Verkehrsschilder 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) gekennzeichnet, die an jeder Einfahrt zu finden sind. Fehlen diese Schilder, handelt es sich um einen kreisförmigen Knotenpunkt.

Eine zentrale Frage ist: Wer hat Vorfahrt? Wie das Schild 205 klarstellt, müssen Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, den bereits im Kreisverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Es ist ratsam, sich einem Kreisverkehr mit reduzierter Geschwindigkeit zu nähern. Ist der Kreisverkehr frei oder das innenfahrende Fahrzeug weit genug entfernt, darf man einfahren. Andernfalls muss man warten. Im Kreisverkehr fährt man dann so lange linksherum, bis die gewünschte Ausfahrt erreicht ist.

Wie verhält man sich korrekt im Kreisverkehr?

Aber wann sollte man blinken? Im klassischen Kreisverkehr blinkt man nicht beim Einfahren, sondern beim Verlassen. Hier machen viele Autofahrer Fehler. Ist das Parken im Kreisverkehr erlaubt? Nein, weder im Kreisverkehr noch auf der Mittelinsel darf geparkt werden. Bei einer Panne sollte das Fahrzeug so abgestellt werden, dass es andere Verkehrsteilnehmer möglichst wenig behindert.

Im Kreisverkehr gibt es einige Regeln zu beachten.

Wie verhält man sich in mehrspurigen Kreisverkehren? Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie in einspurigen Kreisverkehren. Bei der Einfahrt sollte man sich entsprechend seiner geplanten Ausfahrt einordnen. Wer die nächste oder übernächste Ausfahrt nehmen möchte, sollte die rechte Spur wählen; andere Verkehrsteilnehmer können sich auf den inneren Spuren einordnen. Möchte man von den inneren Fahrspuren eine Ausfahrt erreichen, muss man den auf der Außenspur fahrenden Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Beim Spurwechsel im Kreisverkehr muss geblinkt werden.

Regeln für Radfahrer und Fußgänger

Welche Regeln gelten für Radfahrer? Radfahrer müssen die gleichen Regeln wie Autofahrer befolgen: Sie müssen beim Einfahren Vorfahrt gewähren und den Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn befahren. Beim Ausfahren oder Spurwechseln sind Handzeichen erforderlich. Wenn der Kreisverkehr über eine eigene Radspur verfügt, ist deren Nutzung für Radfahrer verpflichtend. Gibt es keine andere Regelung, haben Radfahrer auf der Radspur Vorrang an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wie sieht es mit Fußgängern aus? Autofahrer müssen besonders auf Fußgänger achten, die von rechts oder links die Ausfahrt überqueren, und gegebenenfalls anhalten. Ist ein Übergang markiert, haben Fußgänger Vorrang. Gibt es beispielsweise einen Zebrastreifen vor der Einfahrt, müssen Autofahrer Fußgängern auch bei der Einfahrt Vorfahrt gewähren.

Kreismitte darf nicht überfahren werden

Ist es erlaubt, die Verkehrsinsel zu befahren? Für die meisten Autofahrer stellt sich diese Frage wahrscheinlich nicht. Nur wenige würden auf die Idee kommen, die oft bepflanzte oder bebaute Mitte überfahren zu wollen. Anders sieht es aus, wenn die Kreismitte nicht baulich verändert ist. Das Überfahren dieser ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie der markierte Innenring. Ausnahmen gibt es für lange Fahrzeuge, die sonst den Kreisverkehr nicht passieren könnten – wie etwa Busse oder Lkw.

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Was ist ein Knotenpunkt? Ein kreisförmiger Knotenpunkt, wie man ihn oft in Wohngebieten findet, hat kein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen. Hier gilt die Regel rechts vor links. Autofahrer müssen beim Ein- und Ausfahren blinken. (Mit Material von Spotpress)

Rubriklistenbild: © Pantermedia/Imago

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