Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Aufgepasst im Herbst

Bremsweg berechnen: ADAC erklärt einfache Faustformel – und worauf Autofahrer jetzt achten sollten

Im Herbst wird es auf den Straßen wieder rutschiger. Autofahrer sollten genügend Abstand halten. Doch wie berechnet man den Bremsweg an sich, und was sollten Fahrer darüber hinaus beachten?

Der Vordermann bremst plötzlich. Jetzt heißt es, als Fahrer schnell zu reagieren – doch damit kein Unfall passiert, braucht es genügend Abstand. Wie lange braucht es ab dem Tritt auf die Bremse, bis man sein Auto zum Stillstand bringt? Los geht es mit dem eigentlichen Bremsweg. Zunächst einmal kommt es laut ADAC dabei auf einige Faktoren wie die Leistung der Bremse und die Kraft, mit der man sie betätigt an, sowie auf die Fahrbeschaffenheit.

Wie berechnet man den Bremsweg? ADAC erklärt es

Auf Strecken ohne Steigung oder Gefälle gilt für die grobe Berechnung des Bremswegs den Experten zufolge folgende Faustformel: „Sehr konservativ abschätzen lässt sich bei Normalbremsungen der Bremsweg, wenn man die Ausgangsgeschwindigkeit in Stundenkilometern (km/h) durch zehn teilt und das Ergebnis mit sich selbst multipliziert“, so der ADAC in seiner Mitteilung. Das bedeute zum Beispiel: Wer mit 50 km/h unterwegs sei, lege 25 Meter Bremsweg zurück. Die Faustformel lautet dem ADAC zufolge hier also: „(50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) = 25 Meter“.

Risikofaktoren beeinflussen den Reaktionsweg

Doch aufgepasst: Der Anhalteweg ist „deutlich länger“ als der Bremsweg, wie der ADAC betont. Denn bevor der Fahrer auf das Bremspedal trete, vergehe noch einige Zeit. „Etwa 0,8 bis 1,2 Sekunden brauchen Autofahrende, um zu reagieren“, heißt es in der Mitteilung auf ADAC.de. Da das Fahrzeug in dieser Zeit ungebremst weiterfahre, spreche man hier vom Reaktionsweg. Um diese Strecke zu ermitteln, „teilt man die Geschwindigkeit durch zehn, das Ergebnis nimmt man mal drei“. Die Faustformel für den Reaktionsweg lautet, wie es auf ADAC.de weiter heißt: „(50 km/h : 10) x 3 = 15 Meter“. Es kommt den Experten zufolge jedoch auch auf die Reaktionsfähigkeit der fahrenden Person an, auf die technische Ausstattung des Fahrzeugs und den Zustand der Fahrbahn.

„Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg“

„Entscheidend“ dafür, welche Strecke ein Fahrzeug bis zum Stillstand „tatsächlich“ brauche, sei der Anhalteweg, wie der ADAC zudem grundsätzlich informiert. Diese Strecke setzt sich demnach so zusammen, wie es in der Mitteilung des Automobilclubs weiter heißt: „Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg.“

Im Herbst sollten Autofahrer besonders auf der Hut sein. (Symbolbild)

ADAC warnt vor „Gefahrenbremsung“: Bremsweg verkürzt sich

Was den Bremsweg betrifft, haben die ADAC-Experten allerdings noch einen wichtigen Hinweis: „Weil der Bremsweg stark davon abhängt, ob die Fahrerin oder der Fahrer normal bremst oder bei Gefahr eine Vollbremsung durchführt, gilt für die Faustformel: Eine Notbremsung kann den Bremsweg halbieren“, so erklärt es der Automobilclub in der Mitteilung. Bei 50 km/h verkürze sich also bei einer Gefahrenbremsung der Bremsweg „auf etwa 12,5 Meter".

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Mögliche Risikofaktoren – was den Bremsweg beeinflussen kann

Zu den wichtigsten Vorbereitungen auf eine mögliche Gefahrensituation zählt dem ADAC zufolge eine „korrekte Einstellung des Fahrersitzes mit steiler Rückenlehne“. Als mögliche Risikofaktoren gelten dem Automobilclub zufolge beispielsweise „ein schlechter Straßenzustand“ oder Glätte, verschmutzte oder abgenutzte Bremsbeläge oder Bremsscheiben, zu wenig oder „überalterte“ Bremsflüssigkeit sowie zum Beispiel Reifen in schlechtem Zustand. Der Automobilclub hat zudem auf typische Gefahren im Herbst verwiesen – hier einige der Tipps und welche Abstände Fahrer zum Beispiel bei Nebel einhalten sollten.

Rubriklistenbild: © Fahren mit einem PKW auf Laub im Herbst

Kommentare