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Nachuntersuchung droht

Änderung bei Hauptuntersuchung geplant: Autofahrern drohen teure Folgen

Für Autobesitzer stehen mögliche Mehrkosten bevor. Ein neuer Vorschlag zur StVZO sieht die Abschaffung der Mängelschleife vor.

Insbesondere Besitzer älterer Autos fürchten sie: die Hauptuntersuchung (HU)! Eine geplante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte diese Angst künftig noch verstärken, denn die „Mängelschleife“ soll bald wegfallen.

Das berichtet Auto, Motor und Sport unter Verweis auf ein Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes NRW vorliegt. Derzeit prüft das Bundesjustizministerium (BMJ) den Vorschlag auf seine Rechtmäßigkeit. Sollte der Vorstoß umgesetzt werden, würde das für Autobesitzer Mehrkosten bedeuten.

Mängelschleifen soll wegfallen: Prüfer verlieren Spielraum bei Plakettenvergabe

Bekanntlich gilt: Fällt das Auto durch, gibt es keine neue Plakette und eine teure Nachuntersuchung steht an. Durch die Mängelschleife, einem Vorgang im Rahmen der HU, haben die Prüfer von TÜV, KÜS, GTÜ oder Dekra jedoch etwas Spielraum. Taucht bei der Untersuchung an einem Prüfstützpunkt (in einer Werkstatt) ein geringer Mangel auf, kann dennoch eine neue Plakette erteilt werden. Diese können dann vor Ort behoben werden. Ein Anspruch besteht aber nicht. Ein Check der wichtigsten Funktionen im Vorfeld ist daher ratsam.

Besteht das Auto die Hauptuntersuchung, gibt es eine neue Plakette.

Nach den HU-Richtlinien wären solche geringen Mängel beispielsweise defekte Leuchten, kleinere Schäden an Spiegeln, Reifenfülldruck oder auch fehlende Staubkappen auf den Reifenventilen. Künftig müsste der Prüfer auch solche Fahrzeuge durchfallen lassen. Der Halter muss die Mängel beseitigen lassen und den Pkw bei einer kostenpflichtigen Nachuntersuchung (rund 30 Euro) erneut vorführen. Wird die Frist versäumt, droht ein Bußgeld in Höhe von rund 40 Euro. Auch die Hauptuntersuchung muss dann noch einmal in vollem Umfang erfolgen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Mängelschleife soll wegfallen: Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe übt Kritik

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) kritisiert vor allem den Mehraufwand für die Halter. Und auch für die Werkstätten würde der Wegfall der Meldeschleife mehr Arbeit bedeuten, erklärt ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün gegenüber Auto, Motor und Sport.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Die Fahrzeuge, die normalerweise bestehen würden, müssten mit der geplanten Änderung ebenfalls zur Nachprüfung. Dies koste Zeit und Platz. Zudem seien mehr Termine für die Nachprüfungen notwendig. Die müssten geplant und dokumentiert werden. Der ZDK rechnet zudem mit mehr Unmut bei den Besitzern. Die Landesverbände werden daher aufgerufen, diese negativen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die gute Nachricht: Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss sie noch durch den Bundesrat. Dieser kann noch Änderungen vornehmen.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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