Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Die Hauptuntersuchung bekommt eine neue Mangelkategorie, von der viele Autos betroffen sein könnten. Zudem sieht eine EU-Richtlinie weitere Änderungen vor.
Ab 20. Mai 2018 stehen einige Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. In den Werkstätten können die Prüfingenieure künftig gefundene Mängel in fünf statt vier Kategorien einsortieren.
Wie die Dekra erklärt, werden die bisherigen Kategorien um die Einstufung "Gefährlicher Mangel" erweitert. Damit gibt es folgende Prüfergebnisse:
Verkehrsunsicher
Gefährlicher Mangel
Erheblicher Mangel
Geringer Mangel
Ohne Mangel
Noch nicht sofort aus dem Verkehr gezogen
Die neue Zwischenstufe reiht sich unter "Verkehrsunsicher" ein. Erhält ein Auto die Einstufung "Gefährlicher Mangel", bescheinigen die Prüfer, dass die Mängel am Auto den Verkehr gefährden können, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim Dekra e.V. Dresden.
Nach Hause oder zur Reparatur dürfen Sie dennoch fahren. Erst ab der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird sofort die TÜV-Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert.
Zeitlicher Aufwand bleibt gleich
Außerdem ändern sich einige Einstufungen und Bezeichnungen von Mängeln. "Das geschieht im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen", so Skupin. In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen die Arbeit der Prüfingenieure, weniger das HU-Ergebnis für die Autobesitzer.
Die neue EU-Richtlinie soll Dekra zufolge im Wesentlichen keine Auswirkungen auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung haben. Auch der zeitliche Aufwand ändere sich nicht, so der Dekra-Experte.