Italien
Rund um Gardasee: Strikte Corona-Regeln für Autofahrer – bei Verstößen wird‘s teuer
Der Gardasee-Urlaub im Frühjahr fällt wegen der Corona-Pandemie zunächst leider aus. Der ADAC erklärt zudem die strengen Corona-Regeln für Autofahrer in den italienischen Regionen.
Im März und April lockt der Gardasee normalerweise viele Urlauber aus Süddeutschland an, weil es dort oft schon etwas wärmer ist. In diesem Jahr der Corona-Pandemie ist bekanntlich alles anders. Das Robert-Koch-Institut hat ganz Italien zum Corona-Risikogebiet erklärt. Damit verbunden ist automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, wie auch auf ADAC.de zu lesen ist. Für Urlauber bestehe daher eine Test- und Quarantänepflicht nach ihrer Rückreise nach Deutschland, informiert der ADAC auf seiner Internetseite alle Autofahrer*. In einem Beitrag des ADAC vom 10. März heißt es dort: „Bis zunächst 27. März ist es verboten, innerhalb Italiens in andere Regionen zu reisen. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Reiseziel in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet. Als Ausnahme gelten triftige Gründe wie Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung.“
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ADAC erklärt Corona-Regeln für Autofahrer rund um den Gardasee
Für Autofahrer, die derzeit trotzdem am Gardasee unterwegs seien, gelten „spezielle Regeln“, wie die Experten auf ADAC.de berichten. „Wer etwa von Torbole nach Peschiera und anschließend weiter nach Sirmione fahren möchte, muss wissen, wie viele Mitfahrer er im Auto haben darf und wo sie sitzen dürfen.“ Die Experten erklären, welche Regeln rund um den Gardasee für Autofahrer derzeit gelten:
- Strenge Corona-Regeln für Autofahrer in der Lombardei: In der Lombardei gelten dem ADAC zufolge die Regeln, die in den meisten italienischen Regionen vorgeschrieben seien: „Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen – weder Maskenpflicht noch Abstandsgebote.“ Man müsse dort jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs seien. In diesem Fall gelten laut ADAC auch die allgemeinen Abstandsregeln. Deshalb sei die Zahl der Mitfahrer im Fahrzeug begrenzt., heißt es weiter auf ADAC.de: „Laut Auskunft des italienischen Außenministeriums dürfen dann höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.“ Konkret bedeutet das den Experten zufolge zum Beispiel, dass in einem Auto mit fünf Sitzen neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug sitzen dürfen. Seien - zum Beispiel wie bei einem Minibus - zusätzliche Sitzreihen vorhanden, können laut ADAC.de zwei weitere Personen je Sitzreihe auf den Außenplätzen“ mitgenommen werden.
- Mund-Nasen-Schutz für Mitfahrende ist in Venetien Pflicht: In Venetien ist die Zahl der Mitfahrer im Auto unterdessen zwar nicht begrenzt, wie auf ADAC.de weiter zu lesen ist. Sollten die Mitfahrer allerdings aus verschiedenen Haushalten kommen, müssten auch sie einen Mund-Nase-Schutz tragen, so die Experten.
- Corona-Regeln für Autofahrer in Trentino: „In der zur Region Trentino-Südtirol gehörenden Provinz Trentino im Norden des Gardasees werden Personen, die miteinander in engem Kontakt stehen, ohne im selben Haushalt zu leben, Haushaltsangehörigen gleichgestellt. Kann man dies glaubhaft machen, darf im Auto auf Mindestabstände und Maske verzichtet werden“, berichtet ADAC.de zudem.
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Autofahrer, die sich rund um den Gardasee nicht an die geltenden Corona-Regeln halten, müssen laut ADAC.de mit einer „Geldstrafe von 400 bis 3.000 Euro“ rechnen. Zudem könne bei Verstößen die Weiterfahrt untersagt werden. „Aus der Praxis sind allerdings derzeit noch keine Fälle bekannt, dass deutsche Gardasee-Touristen durch die italienische Polizei scharf kontrolliert wurden“, heißt es in dem genannten Bericht vom 5. März. (ahu) *rosenheim24.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
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