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Die wichtigsten Schritte - von Polizei bis Versicherung

Fahrraddiebstahl: Das solltet Ihr tun, wenn Euer Rad geklaut wurde

Collage Rad wird an Pfosten angesperrt und Computerbildschirm zeigt Link zu Fahrraddiebstahl
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Auch ein gut gesichertes Fahrrad kann geklaut werden. Den Diebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden.

Rund 200.000 Räder werden jährlich in Deutschland gestohlen. Manche fallen Gelegenheitsdieben in die Hände und tauchen relativ schnell wieder auf. Andere werden von professionellen Banden ins Ausland gebracht. Die Chance, diese wiederzufinden, ist nicht besonders hoch. Doch was sollten Geschädigte nach einem Fahrraddiebstahl unternehmen und wie bekommen sie den Schaden ersetzt?

Es ist wohl für die meisten ein Schockmoment, wenn sie feststellen müssen, dass ihr Fahrrad geklaut wurde. Hat man sich vom ersten Schreck erholt, sollte möglichst schnell gehandelt werden.

Was ist im Einzelnen zu tun und welche Nachweise müssen Geschädigte bei Polizei und Versicherer erbringen, damit sie ihr Fahrrad wiedersehen oder gleichwertig ersetzen können? Dazu geben die Polizei, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der ADAC sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Tipps.

Was sollte man als Erstes nach dem entdeckten Diebstahl tun?

Jeden Fahrraddiebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden. Das geht auf jeder Polizeidienststelle rund um die Uhr, persönlich oder per Telefon. Außerdem gibt es die sogenannte Internetwache im Netz. Die Polizei erstellt immer eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige mit Tatzeit, Angaben zum gestohlenen Objekt und Namen des Geschädigten.

Im Rahmen der Anzeige sollte der Geschädigte eine Rahmennummer vorlegen. Diese Nummer ist in der Regel an der Gabel oder am Tretlager eingestanzt und darf nicht mit der Produktionsnummer oder Seriennummer verwechselt werden. Denn diese sind mehrfach vergeben. Am besten alle Nummern nach dem Radkauf fotografieren - die Polizei ordnet die Nummern dann zu.

„Ich würde immer schnellstmöglich Anzeige erstatten“, sagt Polizeihauptkommissarin Karin Reuchlin. Sie leitet in Stuttgart die Fahrraddiebstahl-Ermittlungsgruppe „Dynamo“. Das gilt auch, wenn man noch nicht sofort alle nötigen Informationen parat hat und sie anhand der Fallnummer später nachreicht. Oder auch, wenn das Rad gebraucht gekauft wurde.

Der ADFC weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (Az.: AG Oldenburg, E7 C 7019/00) hin, das entschied: Eine Anzeige erst nach fünf Tagen und ohne Angabe der Rahmennummer, die auf der Rechnung zur Verfügung steht, war demnach verspätet und unvollständig, sodass der Versicherer nicht zahlen musste.

Welche Dokumente sind neben der Rahmennummer noch wichtig?

Die Kaufrechnung hilft, dort sind in der Regel Hersteller und Modell genannt. Weitere Fotos vom Rad sind eine gute Idee, besonders wenn man Dinge am Rad nachträglich verändert hat. Dabei geht es um individuelle Merkmale: eine auffällige Klingel, hochwertige Pedale oder ein anderer Sattel. Auch dafür die Rechnung aufbewahren. Je genauer das Fahrrad beschrieben ist, desto einfacher kann die Polizei es dem Besitzer zuordnen.

Welche Nachweise verlangt der Versicherer?

Im Schadensfall brauchen Geschädigte zuerst die oben genannte Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige, dann können sie ihren Versicherer informieren. Auch der will in der Regel Kaufbeleg und Rahmennummer - und auch hier sind Fotos hilfreich.

Wann ist der Fahrraddiebstahl von der Hausratsversicherung abgedeckt?

Für die Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung wird dafür in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Dazu eine Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Ist der Hausrat mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert - mit bis zu 500 Euro. Das Schloss wird innerhalb dieses Betrages übrigens auch ersetzt.

In der Regel sind bei der elterlichen Hausratsversicherung alle Räder der Familie - einschließlich die der auswärts studierenden Kinder - mitversichert.

Für sehr hochwertige Fahrräder, wie edle Rennräder, Lastenräder oder Hightech-Pedelecs, kann die oben errechnete Summe bei der Hausratsversicherung angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Vergleichbar mit der Vollkaskoversicherung für das Auto. Da sind meistens auch einzelne Komponenten mitversichert - der Ledersattel, die extra-leichte Karbongabel oder die nachgerüstete Lichtanlage.

Was sind Grundvoraussetzungen für eine Entschädigung?

Ein Knackpunkt ist: Das Fahrrad muss an einen festen Gegenstand angeschlossen worden sein. Hausratversicherer machen aber meist keine Vorgabe zu Qualität und Preis des Schlosses.

Anders ist das bei speziellen Fahrradversicherungen. Die können Qualitätsanforderungen an das Schloss haben, und im Schadenfall muss man dann auch einen entsprechenden Kaufnachweis vorlegen. Faustregel des GDV: 5 bis 10 Prozent des Fahrradpreises sollte man ins Schloss investieren.

Gestohlenes Fahrrad: Selbst auf die Suche gehen und über das Internet suchen

Bahnhöfe, Bushaltestellen, Schulen oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind Anlaufstellen, wo man sein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Zettel an Laternen oder Bäumen in der Nähe des Tatorts können die Suche nach dem Rad unterstützen.

Das Ausschreiben eines Finderlohns verstärkt die Aufmerksamkeit auf den Suchaufruf. Ein weiterer Klassiker ist die Suchmeldung in den Kleinanzeigen-Ecken in Supermärkten und anderen Geschäften. All diese Maßnahmen können durchaus effektiv sein.

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort eventuell das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für Ebay-Kleinanzeigen gibt es nun das Online-Tool „Find My Bike“.

Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie www.fahrrad-gestohlen.de oder www.radklau.org, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Um eine größere Aufmerksamkeit zu erlangen, könnte man seinen Fall auch noch auf Facebook und anderen sozialen Medien posten. Mit viel Glück kann ein User den entscheidenden Hinweis liefern.

Was, wenn das gestohlene Fahrrad wieder auftaucht?

Wenn der Bestohlene sein Rad im öffentlichen Raum wiederentdeckt, ist es am besten, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt und entsprechende Schritte einleiten. Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden. 

Prävention: Wie schütze ich mein Fahrrad vor Diebstahl?

Im Idealfall kommt es erst gar nicht dazu, dass Euer Fahrrad geklaut wird. Zwar lassen sich professionelle Fahrraddiebe von keinem Schloss abschrecken, dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. 

Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.

Weitere Tipps zum Diebstahlschutz hat der ADAC:

  • Anschließen statt abschließen: Viele parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder ähnlichem anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück und einem guten Schloss hält sie das davon ab, es zu versuchen.
  • Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden, wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedalen etc. Ersatz ist oft teuer, vor allem, wenn es sich um Markenprodukte handelt.
  • Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schließsystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette. Auch elektronische Fahrradschlösser bieten sich hier ergänzend an. Sie funktionieren schlüssellos und werden durch das Smartphone geöffnet.
  • Vorderrad sichern: Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit anketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meidet dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.
  • Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf: Der Verband Schadenversicherer (VdS) beispielsweise testet regelmäßig Schlösser für Fahrräder und Motorräder, genauso wie die Stiftung Warentest.

Quelle: ADAC

as/dpa

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