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Jetzt gilt's

E-Scooter für Straße zugelassen: Diese Regeln gelten

Seit dem 15. Juni dürfen E-Scooter auch am Straßenverkehr teilnehmen.
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Seit dem 15. Juni dürfen E-Scooter auch am Straßenverkehr teilnehmen.

Sie sollen den Straßenverkehr entlasten, bergen aber auch Gefahren: die E-Scooter. Seit Juni sind die Roller für den Verkehr zugelassen.

Zum 15. Juni tritt die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Kraft. Dies hat das Bundesverkehrsministerium vor wenigen Tagen bestätigt. Und immer, wenn es etwas Neues gibt, stellen sich viele Fragen – so auch zu den E-Scootern. Wir geben Antworten.

Welche Merkmale gelten für E-Scooter?

Die Gesamtbreite darf 70 Zentimeter nicht überschreiten, die Gesamthöhe beträgt maximal 1,40 Meter, die Gesamtlänge bis zu zwei Meter. Das Gewicht darf nicht mehr als 55 Kilogramm (ohne Fahrer) betragen. Zur Pflichtausstattung gehören eine Halte- oder Lenkstange, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie Licht, Seitenreflektoren, Bremslicht und Schlusslicht. Außerdem ist eine funktionierende Klingel vorgeschrieben. Blinker und Spiegel können angebracht werden. Die neue Regelung gilt übrigens auch für Segways.

Nach knapp zwei Monaten mit den E-Scootern hat die Polizei München Bilanz gezogen - und die fällt wenig schmeichelhaft aus.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Fehlt solch eine Fahrmöglichkeit, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Eine für Radler freigegebene Einbahnstraße darf auch von E-Scootern entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden. Der Gehweg ist jedoch tabu! Eine zweite Person darf nicht auf dem E-Scooter mitgenommen werden. Es muss die Fahrradampel bzw. – falls nicht vorhanden – die Ampel für den fließenden Verkehr beachtet werden.

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Braucht man einen Führerschein?

Nein. Das Mindestalter zum Fahren beträgt 14 Jahre.

Gibt es eine Helmpflicht?

Eine Helmpflicht besteht nicht, es wird aber dringend geraten, sich entsprechend zu schützen, da ein Sturz bei Tempo 20 zu schweren Kopfverletzungen führen kann.

Benötigt man eine Versicherung?

Ja. Schäden sind nicht durch die private Haftpflicht abgedeckt. Es muss eine gültige Versicherungsplakette am Gefährt aufgeklebt sein, die als Nachweis gilt, dass man haftpflichtversichert ist.

Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h festgelegt.

Gibt es eine Promillegrenze?

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Also für Fahranfänger 0,0 Promille, ansonsten 0,5 Promille.

Wie will die Polizei kontrollieren?

Laut Gewerkschaft der Polizei wird es vorerst keine zusätzlichen Kontrollen geben – man habe nicht das dafür notwendige Personal.

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Volker Pfau

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