Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Gut zu wissen

Dürfen Fahrradfahrer eigentlich den Zebrastreifen benutzen?

Wie verhalten sich Radfahrer am Zebrastreifen richtig?
+
Wie verhalten sich Radfahrer am Zebrastreifen richtig?

Wie man sich als Fußgänger an einem Zebrastreifen verhält, weiß eigentlich jeder. Aber wie sieht's bei Radfahrern aus? Welche Regeln gelten für Sie? Wir erklären es Ihnen.

Autofahrer mögen sie nicht wirklich, aber sie sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer: Radfahrer. Für diese gelten natürlich auch Regeln, auch wenn einige schwarze Schafe sich gerne über sie hinwegsetzen – zum Beispiel an Zebrastreifen. Worauf Radler bei dieser Art Fußgängerüberweg achten müssen, verraten wir Ihnen hier.

Fahrradfahrer am Zebrastreifen: Welche Regeln gelten?

Ist ein Radfahrer auf der Straße unterwegs und kommt an einen Zebrastreifen, gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Kurz gesagt: Will ein Fußgänger die Straßen an dieser Stelle überqueren, müssen Fahrradfahrer anhalten. Denn Passanten haben Vorrang.

Wie müssen sich Radler aber verhalten, wenn sie selbst einen Zebrastreifen verwenden wollen? Dabei gibt es nämlich eine Stolperfalle, die im schlimmsten Fall richtig teuer werden kann.

Lesen Sie auch: Kreisverkehr - Diesen Fehler machen viele – auch Sie?

Fahrradfahrer am Zebrastreifen: So verhalten Sie sich richtig

Kommt also ein Radfahrer an einen Zebrastreifen, sollte dieser absteigen und seinen Drahtesel über den Zebrastreifen schieben. Dann gilt er nämlich als Fußgänger und hat Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Wird einfach über den Zebrastreifen geradelt und muss deshalb ein Auto bremsen, kann es ein Bußgeld für den Radfahrer geben – wegen einer vermeidbaren Behinderung.

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass den Radfahrer eine Mitschuld trifft, wenn sie über einen Zebrastreifen fahren und es zu einem Unfall kommt.

Ihre Meinung ist gefragt

Auch interessant: Von Hysteriker bis Huper - Von diesen fünf Autofahrer-Typen ist jeder genervt.

anb

Kommentare