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Die Polizei Osnabrück möchte Autofahrer davor warnen, im Verkehr unaufmerksam zu sein. Für diese Präventivarbeit nutzt sie dieses erschreckende Video.
Haben Sie das schon einmal erlebt? Sie sitzen am Steuer Ihres Autos und erkennen im Bruchteil einer Sekunde, dass es zu spät ist, um zu reagieren? Sie wissen, gleich kommt der Aufprall. Das Adrenalin schießt durch Ihren Körper - und im nächsten Moment schließen Sie die Augen vor dem Unvermeidbaren.
Einen Autounfall miterleben - aus Sicht der Fahrerin
Die Polizei Osnabrück hat in den sozialen Medien ein schockierendes Video veröffentlicht. Der Zuschauer erlebt einen Autounfall aus der Perspektive der Fahrerin. Die Kamera filmt aus einem fahrenden Auto heraus durch die Windschutzscheibe die rechte Fahrspur einer wenig befahrenen dreispurigen Autobahn. Der Lkw in mehreren 100 Metern Entfernung ist von der grauen Schallschutzmauer kaum zu unterscheiden. Innerhalb weniger Sekunden prallt das Auto ungebremst auf die linke hintere Ecke des Lkw auf.
"So schnell kann's gehen … Seid aufmerksam, immer!", warnt die Polizei Osnabrück in ihrem Post auf Twitter. Mit dem schockierenden Video will sie auf die Gefahren aufmerksam machen, die während einer Autofahrt lauern - und die man leicht aus Unachtsamkeit übersehen kann. Nach Angaben der Polizei hatte sich auf der Autobahnwegen einer Baustelle ein Stau gebildet. Dieses Stauende hatte die Fahrerin leider zu spät gesehen. Doch sie sei noch mit leichten Verletzungen davongekommen, schreibt die Hamburger Morgenpost.
Wenig Mitleid für die Unfallverursacherin aus dem Video
"Ich hoffe, dass sich viele Smartphone-Benutzer (im Auto) dieses Video anschauen. Aber bitte nicht während der Fahrt", kommentiert eine Twitter-Nutzerin das Video. Die meisten User haben wenig Verständnis für den Unfall. Er sei leicht zu verhindern gewesen und völlig überflüssig. In vielen Kommentaren wird der Fahrerin Dummheit vorgeworfen, oder dass sie während der Fahrt mit dem Smartphone beschäftigt gewesen sei. Die Polizei dementiert dies jedoch in Folge-Kommentaren: An dem Unfall sei Unachtsamkeit schuld.
Die Polizei stimmt jedoch zu, dass die Dash-Cam, mit der die Aufnahme gemacht wurde, gar nicht erlaubt sei. "Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs ist verboten, da es gegen den Datenschutz verstößt. Der Dashcam-Einsatz ist im öffentlichen Raum also nur in sehr engen Grenzen möglich", erklärt die Polizei. Deshalb hat sie das Material sichergestellt und mit Einverständnis der Eigentümerin für präventive Zwecke verwendet.
Video: BGH erklärt Dashcam-Videos als Beweis bei Autounfällen für zulässig