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So geht nachhaltige und flexible Mobilität

Carsharing: eine echte Alternative zum eigenen Auto?

Fuhrpark mit vielen weißen Kleinwagen
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Beim Carsharing besitzt man ein Auto nicht selbst, sondern teilt es sich mit Anderen.

Carsharing, also „Auto teilen“, liegt im Trend - besonders in Städten. Wer ein Sharing-Car buchen möchte, braucht mindestens Internet, manchmal auch eine spezielle App. Was Ihr sonst noch alles rund ums Thema wissen solltet, erfahrt Ihr hier.

Beim Carsharing nutzen unterschiedliche Kunden dieselben Autos. Man besitzt also ein Auto nicht selbst, sondern teilt es sich mit Anderen. Das Konzept erlaubt - anders als konventionelle Autovermietungen - ein kurzzeitiges, sogar minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Halter ist in der Regel der Carsharing-Anbieter. Mit ihm schließen die Kunden bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag. Danach können sie alle angebotenen Fahrzeuge rund um die Uhr selbstständig buchen.

Die Zahl der Menschen, die sich Autos teilen, steigt jährlich. Zwischen 2011 und 2022 hat sich die Zahl der registrierten Nutzer verzwölffacht. Aktuell gibt es deutschlandweit über 30.000 Car-Sharing-Fahrzeuge und über 3,3 Millionen Menschen, die bei Carsharing-Anbietern angemeldet sind. 

Carsharing für eine umfassende und umweltfreundliche Mobilität

In dem Konzept wird das Auto als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr, zu Fuß- und Fahrradverkehr verstanden. Der Straßenverkehr wird insgesamt entlastet. Vor allem in städtischen Wohnvierteln, wo nicht für alle Fahrzeuge ein Parkplatz zur Verfügung steht, kann Carsharing eine Entlastung bringen. 

Carsharing-Fahrzeuge stehen entsprechend der Verteilung der Nutzer dezentral, nah an Wohn- und Arbeitsorten sowie an ÖPNV zur Verfügung. Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und von den Kunden eigenständig abgeholt und zurückgegeben werden. Das alles ist rund um die Uhr möglich. Der Preis für die Fahrzeugnutzung berechnet sich nach einem Zeit- und/oder Kilometertarif inklusive fahrleistungsabhängiger Betriebskosten.

Wie buche ich ein Sharing-Car?

Wer ein solches Fahrzeug buchen möchte, braucht mindestens einen Internetzugang, häufig zusätzlich eine entsprechende Anbieter-App.

  • Bei allen Anbietern müssen Verbraucher sich vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente (Führerschein, Personalausweis) vorlegen und/oder online hochladen.
  • Über eine Liste können verfügbare Modelle angezeigt, reserviert oder gleich gebucht werden. Der Fahrvorgang beginnt dann über die App oder eine Chipkarte, mit der auch das Auto entsperrt wird.
  • Für die Anmietung müssen Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein. Manche Anbieter setzen jedoch ein höheres Alter für die Nutzung voraus. Um ein Fahrzeug nutzen zu können, ist ein gültiger Führerschein sowie meist ein Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland nötig.
  • Je nach Anbieter fallen Gebühren für die Registrierung (Jahresgebühr), die Reservierung des Fahrzeugs und nutzungsabhängige Kosten (Grundgebühr, Stundentakt, Gebühr für Zusatzkilometer) sowie eine Kaution an. Für den Fall, dass die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduziert werden soll, fallen zusätzliche Kosten an.

Quelle: VerbraucherService Bayern


Die Fahrzeuge werden inklusive aller nötigen Versicherungen (Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) angeboten. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an, diese lässt sich jedoch gegen Gebühr bis auf null Euro reduzieren. Auf jeden Fall sollten Carsharing-Nutzer die Vertragsbedingungen genau durchlesen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Rechte und Pflichten von Automietern

Schäden

Die Mieter müssen das Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden untersuchen. Im Schadensfall sind sie verpflichtet, genau nach den Anweisungen des Anbieters zu handeln. Meist bedeutet das, die Polizei zu rufen, einen entsprechenden Schadens-Bogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.

Der Kunde haftet nur für einen Schaden, wenn ihm der Carsharing-Anbieter ein Verschulden nachweisen kann. Er haftet nicht, wenn die Miete ordnungsgemäß beendet wird und er das Auto an einer öffentlich zugänglichen Stelle abgestellt hat. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass der Schaden durch einen Dritten (z.B. Parkunfall durch ein fremdes Fahrzeug) entstanden ist.

Nutzung

Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf nur der Mieter selbst das Fahrzeug nutzen. Eine nicht gestattete Quernutzung kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Nicht gestattet ist auch das Rauchen in Fahrzeugen, und die Mitnahme von Tieren ist nur eingeschränkt möglich (maximal eine kleine Tiertransportbox).

Bei Rückgabe ist das Fahrzeug sauber und verschlossen abzustellen. Nutzer sollten darauf achten, die vereinbarte Zeit nicht zu überschreiten, da sonst Sondergebühren anfallen können. Carsharing ist grundsätzlich auf eine kurzfristige Leihe ausgelegt, so dass nur in wenigen Fällen eine längere Nutzung - etwa für mehrere Wochen - am Stück möglich ist. Meist ist diese maximal auf wenige Tage begrenzt.

Kosten

Bezahlt wird jeweils nur die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs. Alle Kosten sind im Fahrpreis inbegriffen – auch Benzin (oder Strom). Die meisten Anbieter senden dem Kunden nach der Fahrt gleich eine Mail mit den entstandenen Kosten. Bezahlt wird in der Regel direkt per Abbuchung vom Konto. Versicherung, Autopflege, Werkstatt, TÜV, Wartung, Reifenwechsel und alle anderen Pflichten übernimmt der CarSharing-Anbieter.

Für viele Haushalte ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto. Als Faustregel gilt: Wer weniger als 10.000 Kilometer im Jahr mit dem Auto zurücklegt, der spart mit Carsharing bares Geld.

Datenschutz

Alle Anbieter in Deutschland sind verpflichtet, sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten. Dennoch werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt, so dass nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern eventuell auch Werbefirmen. Wichtig ist hier, bei Einrichtung des Kundenkontos entsprechende Einwilligungen nicht zu geben, oder, sofern schon erteilt, nachträglich zu widerrufen.

as/VerbraucherService Bayern

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