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Keine bundeseinheitliche Regelung

Übernachtung im Wohnmobil auf Parkplatz nur in Ausnahmen erlaubt – Strafen von „bis zu 2.500 Euro“  

Wird der Camper am Parkplatz nicht nur abgestellt, sondern auch einmalig zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Der Auto Club Europa informiert.

Wer gern mit dem Campingbus oder Wohnmobil verreist, kennt solche Situationen: Man hat bereits eine lange Fahrt hinter sich, doch der nächste Campingplatz ist noch weit entfernt. Zeit für eine Pause. Doch darf man auf einem normalen, für ein Wohnmobil erlaubten Parkplatz ohne Weiteres übernachten?

Im Notfall ist Übernachtung im Wohnmobil auf Parkplatz erlaubt

Nur in Ausnahmefällen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich einer Mitteilung des Auto Club Europa (ACE) von 2023 berichtet. „Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im geparkten Fahrzeug schlafen“, heißt es in der Mitteilung. „Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden“, schildert der ACE darin weiter.

Wildcampen ist hierzulande nicht erlaubt. Zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ darf man seine Fahrt jedoch unterbrechen. Viele Städte und Gemeinden haben mittlerweile zudem eigene Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen.(Archivbild/Symbolbild)

Keine Übernachtung auf normalem Parkplatz: „Typisches Campingverhalten“ tabu

Doch aufgepasst: Diese Übernachtung im Fahrzeug sei eine „Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit“, wie die Experten in der Mitteilung betonen. „Typisches Campingverhalten“ wie etwa das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen ist demzufolge tabu. Zudem sollte man den Parkplatz „umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit“ verlassen.

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Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Keine bundeseinheitlichen Regelungen

Andernfalls könnte das Verhalten schnell „als verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen“ ausgelegt werden. „Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich“, erklärt der ACE zugleich. Aber beispielsweise in Bayern könne das Strafen in Höhe von „bis zu 2.500 Euro“ nach sich ziehen.

Viele Städte und Gemeinden bieten Stellplätze an

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an. 

Viele Städte und Gemeinden hätten mittlerweile eigene Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen, informiert darüber hinaus der NDR, auf denen man gratis oder gegen eine relativ geringe Gebühr über Nacht parken könne. Teilweise bieten sie „sogar Strom, Toiletten, Frischwasser und Entsorgungsmöglichkeiten“. Auch hier gibt es gegebenenfalls jedoch spezielle Regeln. In dem Bericht auf NDR.de heißt es, dass Campingleben mit Tisch, Stühlen und Grill dort „meist nicht gern gesehen“ sei.

Rubriklistenbild: © Arno Burgi

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