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Mit Flip-Flops hinterm Steuer: In Deutschland ist es nicht verboten
In Deutschland gibt es keine exakten Vorschriften, mit welchem Schuh man Autofahren darf und mit welchem nicht. Und auch das Barfuß-Fahren ist nicht explizit verboten. Laut ADAC ist das in den meisten europäischen Ländern ähnlich. Dennoch sollte man sich gut überlegen, ob man sich mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen hinter das Steuer setzt. Denn das kann bei einem Unfall ziemlich teuer werden. Laut dem Automobilklub droht bei unpassendem Schuhwerk sogar dann eine Mithaftung, wenn der Unfallgegner den Crash klar – etwa durch Missachtung der Vorfahrt – verursacht hat. Die entscheidende Frage ist: Hätte der Unfall trotz Vorfahrtsverletzung mit geeigneten Schuhen noch verhindert werden können?
Falsches Schuhwerk beim Autofahren: Bei Unfall droht Ärger mit der Versicherung
Dazu kommt: Es ist nicht auszuschließen, dass die Vollkaskoversicherung ihre Leistung bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug wegen „grober Fahrlässigkeit“ mindert oder komplett verweigert, wenn der Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk passierte. Problematisch sind in dieser Hinsicht nicht nur Sandalen und Badelatschen, sondern beispielsweise auch Gummistiefel oder Bergschuhe.
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Der ADAC empfiehlt deshalb immer Schuhe zu tragen, mit denen man nicht von den Pedalen abrutscht und die einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herstellen. Außerdem sollten die Schuhe nicht zu breit sein, damit man nicht versehentlich auf zwei Pedale gleichzeitig tritt und auch auf „Accessoires“ wie Schleifen sollte man verzichten, weil diese sich in der Verkleidung verfangen könnten. Am besten geeignet seien Sportschuhe – deshalb raten die Experten dazu, sich ein Paar davon ins Auto zu legen, und vor Fahrtbeginn das Schuhwerk zu wechseln.